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6. Mai 2024 · § 1835 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42 , 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149 Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
6. Mai 2024 · § 406 Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger § 407 Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger § 408 Mehrfache Abtretung § 409 Abtretungsanzeige § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde § 411 Gehaltsabtretung § 412 Gesetzlicher Forderungsübergang § 413 Übertragung anderer Rechte; Abschnitt 6: Schuldübernahme
Vor 4 Tagen · Der § 555b BGB bestimmt was unter Modernisierung fallen kann. Instandhaltungen sind getrennt von den Modernisierungen zu halten und haben dann auch nichts mit einer Mieterhöhung zu tun ...
6. Mai 2024 · § 1820 Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung; Untertitel 2: Führung der Betreuung. Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften § 1821 Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten § 1822 Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen § 1823 Vertretungsmacht des Betreuers § 1824 Ausschluss der Vertretungsmacht § 1825 Einwilligungsvorbehalt
6. Mai 2024 · 2 Ist die Verbindlichkeit auf Schadensersatz gerichtet, haftet der ausgeschiedene Gesellschafter nach Satz 1 nur, wenn auch die zum Schadensersatz führende Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten vor dem Ausscheiden des Gesellschafters eingetreten ist. 3 Die Frist beginnt, sobald der Gläubiger von dem Ausscheiden des ...
6. Mai 2024 · § 1880 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42 , 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149 Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
6. Mai 2024 · § 1820 Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung; Untertitel 2: Führung der Betreuung. Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften § 1821 Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten § 1822 Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen § 1823 Vertretungsmacht des Betreuers § 1824 Ausschluss der Vertretungsmacht § 1825 Einwilligungsvorbehalt