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  1. § 1858 Einseitiges Rechtsgeschäft. (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt, ist unwirksam.

  2. § 1858. Einseitiges Rechtsgeschäft. (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt, ist unwirksam.

  3. (Text neue Fassung) § 1858 Einseitiges Rechtsgeschäft (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt, ist unwirksam.

  4. 7. Nov. 2022 · § 1858 [tritt am 1.1.2023 in Kraft:] Einseitiges Rechtsgeschäft (1) Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Betreuer ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts vornimmt, ist unwirksam.

  5. 6. Mai 2024 · Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

  6. Bis zur Reform waren dem Betreuer nur Schenkungen gestattet, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wurde, sowie Gelegenheitsgeschenke entsprechend dem Wunsch des Betreuten und der Üblichkeit im Hinblick auf seine Lebensverhältnisse.

  7. Münchener Kommentar zum BGB. Band 10. Bürgerliches Gesetzbuch. Buch 4. Familienrecht. Abschnitt 3. Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft. Titel 1. Vormundschaft. Untertitel 5. Befreite Vormundschaft (§ 1852 - §§ 1858–1881) § 1852 Befreiung durch den Vater § 1853 Befreiung von Hinterlegung und Sperrung