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  1. Vor 6 Tagen · Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der zu diesen Dienstherren abgeordneten Beamtinnen ...

  2. Vor 6 Tagen · Gesetz über das öffentliche Flaggen. Vom 10. März 1953 (Fn 1) Einziger Paragraph (Fn 2) Beflaggungsregelung. (1) Die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, haben an den Tagen zu flaggen ...

  3. Vor 6 Tagen · (1) Dieses Gesetz gilt für Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren Anstalt, Körperschaft und Stiftung des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Unternehmen). (2) Von dem Anwendungsbereich ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. § 2 Offenlegung von Vergütungen bei

  4. Vor 6 Tagen · IV. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. des öffentlichen Rechts § 18 Errichtung und Aufhebung § 18 Errichtung und Aufhebung. Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaften) können nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet werden. § 19 Mitwirkung bei der Landesverwaltung § 19

  5. 13. Mai 2024 · Die Bundesrepublik Deutschland und die bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben ganz oder teilweise auf Grund gesetzlicher Verpflichtung aus dem Haushalt ...

  6. 9. Mai 2024 · Öffentliches Recht - Verwaltungsakt - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de

  7. Vor 6 Tagen · 4. die Mitglieder der Organe der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, 5. die juristischen Personen und Personenvereinigungen, bei denen die absolute Mehrheit der Anteile oder die absolute Mehrheit der Stimmen den öffentlichen Stellen zusteht oder deren Finanzierung zum überwiegenden Teil durch Zuwendungen solcher ...