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  1. Herkunft. Fritz Streletz wurde am 28. Sept. 1926 in Friedrichsgrätz/Kreis Oppeln in Oberschlesien als Sohn eines Bergmanns geboren.. Ausbildung. St. besuchte von 1933 bis 1941 die Volksschule in Friedrichsgrätz und Eschenrode (bei Magdeburg). 1941 bis 1943 war er Schüler an der Heeres-Uffz.-Vorschule in Deggendorf.

  2. 12. Aug. 2021 · Als Miltär kämpfte Streletz mit politischen Problemen. Die Berliner Mauer bleibt unvergleichlich – da sind sich Bürgerrechtler Tom Sello und General Fritz Streletz einig. Sonst aber nicht: Als Bauarbeiter weigerte sich Sello, sich selbst einzumauern.

  3. 8. Mai 2024 · Generaloberst Fritz Streletz 28. September 1926. Wir gratulieren zum 90. Geburtstag und wünschen alles erdenklich Gute. Generaloberst Fritz Streletz wurde am 28.09.1926 in einer Bergarbeiterfamilie geboren. Er gehört zu der Generation, die den 2. Weltkrieg als Soldat erlebte. Mit 15 Jahren Besuch der Heeres-Unteroffiziers-Vorschule, 1943 bis ...

  4. Und ebenso darüber, dass die DDR-Regierung im Auftrag des Warschauer Vertrages und seiner Führungsmacht, der Sowjetunion, handelte. Aus Anlass des Jahrestages dieser Operation äußerten sich 2011 im Gespräch: Heinz Keßler und Fritz Streletz, die letzten noch lebenden prominenten Beteiligten, die Zeugnis darüber ablegen konnten.

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  5. Es ist ein Fehler aufgetreten! Fast 40 Jahre nach der Wende in der DDR verblasst die Erinnerung an die Berliner Mauer und die innerdeutsche Grenze. Was früher einmal eine Dauerbaustelle der DDR war, gerät zunehmend in Vergessenheit. Die ehemaligen Sperranlagen.

  6. In keinem Land des früheren Warschauer Vertrages beobachten wir solche politischen Strafprozesse, wie sie in Deutschland praktiziert werden. Kein anderer Staat, der in der Systemauseinandersetzung gesiegt hat, geht mit seinem früheren Gegner so um wie die BRD. Fritz Streletz. 1 L eicht gekürztes und bearbeitetes Redemanuskript vom 4.12.1999.

  7. 8. Nov. 1996 · Die ehemaligen Mitglieder des NVR Hans Albrecht, Heinz Keßler und Fritz Streletz sind wegen der Tötung von DDR-Flüchtlingen durch Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 16. September 1993 jeweils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.