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  1. Zusammen Schritt für Schritt durch den Steuer Urwald in Thailand mit unserer Hilfe. Wir beraten Sie zu allen Thailand Steuerfragen zuverlässig in Deutsch.

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  1. Artikel 14 Unselbständige und selbständige Arbeit. (1) Vorbehaltlich der Artikel 15, 16 und 17 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person für unselbständige oder selbständige Arbeit (einschließlich einer freiberuflichen Tätgkeit) bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß die ...

  2. Darunter sind die deutschen Steuergesetze wie das Einkommensteuergesetz oder die Abgabenordung ebenso zu fassen wie so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten abschließt. Deutschland will mit seinem Steuerrecht sowohl die doppelte Besteuerung wie die doppelte Nichtbesteuerung von Personen und Unternehmen vermeiden.

  3. 4. Okt. 2020 · Angesichts des Kollapses im Tourismusgeschäft buhlt Thailand um vermögende Einwanderer. Wer es richtig anstellt, muss gar keine Steuern zahlen.

  4. 11. Nov. 2021 · Damit würde Thailand unter Beibehaltung des Remittance-Prinzips den Umfang des steuerpflichtigen Einkommens erheblich ausweiten. Der Generaldirektor des Finanzministeriums kündigte eine „Fokusgruppe“ an, um die Auswirkungen der Leit­linien zu „erörtern“, und versicherte, dass es keine Doppelbesteuerung geben werde.

  5. Thailand (DBA -) Mit Thailand gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Thailand besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).

  6. Das deutsch-thailändische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 1967 regelt, dass gesetzliche Renten in Thailand besteuert werden dürfen. Dies gilt auch, wenn die Renten vorher nicht in Deutschland besteuert wurden. Rentner müssen nun in Thailand eine Steuererklärung einreichen und dort ihre staatliche Rente versteuern.

  7. DBA-Kommentar. Doppelbesteuerungsabkommen. 2024. ISBN der Online-Version: DBAKOM. ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1. Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an. oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei .