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  1. Die luxemburgischsprachige Wikipedia (lux. Lëtzebuergesch Wikipedia oder Wikipedia op Lëtzebuergesch ) ist die Ausgabe der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia in luxemburgischer Sprache . Sie enthielt im November 2018 knapp 55.000 Artikel und gehört damit zu den mittelgroßen Wikipedia-Ausgaben. [1]

  2. Wahlpflicht besteht für alle Luxemburger ab 18 Jahren. Davon ausgenommen sind Wahlberechtigte über 75 Jahren und nicht-ansässige wahlberechtigte Luxemburger. Die Verfassung schreibt eine Verhältniswahl vor und legt die Einteilung des Landes in vier Wahlbezirke fest, nämlich den Süden, das Zentrum, den Norden und den Osten.

  3. Ein ähnlicher Handel gilt für das Großherzogliche Palais in Luxemburg-Stadt. Das Recht, diese Gebäude zu nutzen, wurde in Artikel 44 der luxemburgischen Verfassung normiert. Während des Zweiten Weltkriegs wurde das Schloss von den Besatzern beschlagnahmt. 1941 wurde dort eine Nationalpolitische Erziehungsanstalt für Mädchen eingerichtet.

  4. Die Verfassung von Luxemburg ist die staatsrechtliche Grundordnung des Großherzogtums Luxemburg. Die erste Verfassung des Landes datierte von 1842, die gegenwärtig gültige von 2023. Geschichte. Eine erste, vom damaligen König-Großherzog Wilhelm II. oktroyierte Verfassung wurde am 12. Oktober 1841 verkündet und trat am 1. Januar 1842 in ...

  5. Geschichte Luxemburgs. Heiliges Römisches Reich um 1400. Herrschaftsgebiet Karls I. des Kühnen 1465/67–1477. Reichskreiseinteilung seit 1512. Kreisfreie Territorien sind weiß dargestellt. Grenzänderungen Luxemburgs zwischen 1659 und 1839: Grenze der Grafschaft Luxemburg vor 1659  An Frankreich im Pyrenäenfrieden 1659.

  6. Habsburgermonarchie. Als Habsburgermonarchie oder Habsburgerreich (auch Habsburger, Habsburgische oder österreichische Monarchie oder Donaumonarchie) bezeichnet die Geschichtswissenschaft die Herrschaftsgebiete, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen) vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 großenteils in Personalunion regierte.

  7. Politisches System. Das Großherzogtum Luxemburg ist seit dem Londoner Vertrag vom 19. April 1839 ein souveräner und unabhängiger Staat. Luxemburg ist eine parlamentarische Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie. Die Krone des Großherzogtums ist innerhalb der Familie Nassau-Weilburg erblich.