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  1. documentArchiv.de - Notverordnungen des Reichspräsidenten (Art. 48 Weimarer Reichsverfassung) Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen [in der Provinz Sachsen] (24.03.1921)

  2. Die Weimarer Verfassung war die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands. Das Deutsche Reich konstituierte sich 1919 als parlamentarische Republik. Der auf vier Jahre nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht gewählte Reichstag übte die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive aus.

  3. 100 3 Der Ausnahmezustand in der Weimarer Republik 1981: 688) . Die Notverordnungen waren mit Überwindung der Ausnahme quasi obsolet, da ihnen die Grundlage entzogen war. Ebenfalls aus der temporären Betrachtung heraus ist festzuhalten, dass Art. 48 Abs. 2 der WRV dem Reichspräsidenten mit der Diktaturgewalt nicht aus-

  4. Außerdem ermächtigte Artikel 48 der Weimarer Verfassung den Reichspräsidenten bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit einen Ausnahmezustand zu verhängen, die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und Notverordnungen zu erlassen. Damit blieben die wichtigen Prinzipien der Demokratie im Notstand unbeachtet. Die beiden Artikel gaben dem Reichspräsidenten somit einen ...

  5. 11. Sept. 2020 · Heinrich Brüning Notverordnungen am Ende der Weimarer Republik Ein Beitrag von: Renate Eichmeier. Stand: 11.09.2020 Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie einen Browser, der HTML5 ...

  6. Brüning war der letzte Kanzler der Weimarer Republik, der auf verfassungsgemäßer Grundlage regierte. Sein „System Brüning“ stützte sich auf sogenannte Notverordnungen des Reichspräsidenten, die die normale Gesetzgebung des Reichstags zunehmend ersetzten

  7. Notverordnung. Das Notverordnungsrecht ist in Artikel 48 der Weimarer Verfassung geregelt und verleiht dem Reichspräsidenten die Macht, ohne das Parlament durch Notverordnungen zu regieren. Ursprünglich ist die Verordnung zum Schutz der Republik und zur beschleunigten Gesetzgebung in Krisenzeiten gedacht.