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  1. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Ihr Anliegen ist uns eine Herzensangelegenheit. Sie haben Recht! Und wir bestehen darauf. Ihre kompetente Kanzlei.

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  1. Behördeninternet: Sozialgericht Düsseldorf. Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen. Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

  2. Sozialgericht Düsseldorf. Ludwig-Erhard-Allee 21. 40227 Düsseldorf. Postanschrift: Postfach 104552. 40036 Düsseldorf. Telefon: 0211 7770-0. Fax: 0211 7770-2373. Das für Krefeld zuständige Sozialgericht Düsseldorf hält auch in Krefeld Gerichtstage ab.

  3. Das Sozialgericht Düsseldorf ist zuständig für die Städte Düsseldorf, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, den Kreis Mettmann, den Kreis Viersen und den Rhein-Kreis Neuss. Neben dem Sozialgericht Düsseldorf gibt es in Nordrhein-Westfalen sieben weitere Sozialgerichte und ein Landessozialgericht. Das sind ...

  4. Die ehrenamtlichen Richter. In allen drei Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richter/Richterinnen mit. Die Rechtsfindung liegt also nicht allein in den Händen der Berufsrichter mit juristischer Ausbildung. Damit soll die Verbindung zwischen Rechtsprechung und gesellschaftlicher Wirklichkeit gefördert werden.

  5. Medizinisches Sozialrecht in Düsseldorf. Es ist Ihr gutes Recht, sich bei juristischen Angelegenheiten beraten und vertreten zu lassen - und zwar vom Fachmann. Marco Rath ist dieser Fachmann als Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht. Ihr Anliegen ist bei uns in den besten Händen - Ihr rechtssicherer Rath in Düsseldorf. Schließlich ...

  6. Sie interessieren sich für Sozialrecht und möchten noch mehr über die Arbeit bei einem Sozialgericht/dem Landessozialgericht erfahren. Die Sozialgerichtsbarkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Rechtspraktikum und Ihre Wahlstation vor der zweiten juristischen Staatsprüfung an einem der acht Sozialgerichte oder bei dem Landessozialgericht in Essen durchzuführen.

  7. Grundsätzlich zählt das Sozialrecht zum öffentlichen Recht. Das Sozialgericht schreitet daher immer dann ein, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Bürgern und einem Träger der öffentlichen Gewalt, beispielsweise einer Behörde, kommt. Die genauen Zuständigkeiten des Sozialgerichts beziffert § 51 des Sozialgerichtgesetzes. Demnach zählen ...