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  1. Zulassung zum grundständigen Studium (Bachelor, Erste juristische Prüfung) Grundsätzlich wird im Vergabeverfahren unterschieden zwischen zulassungsfreien Fächern und zulassungsbeschränkten Fächern. Zulassungsbeschränkte Fächer sind auf den Seiten zu unserem Studienangebot und in der Broschüre "Studieren an der Universität Bremen ...

  2. Universität Bremen Fachbereich 06 – Rechtswissenschaft Postfach 330 440 28334 Bremen. Telefon: +49 421 218-66112/66066 (Studienberatung StEx) +49 421 218-66220 (Studienberatung HLS/KoFa) +49 421 218-66003 . E-Mail: verwaltung-jura@uni-bremen.de

  3. Studiengangsspezifische Voraussetzungen. Für viele Studiengänge müssen bereits vor dem Studium bestimmte Kenntnisse oder Fähigkeiten nachgewiesen werden. Dazu gehören z.B. Vorpraktika, Musikaufnahmeprüfung oder Sprachkenntnisse. So soll Ihnen ein qualitativ anspruchsvolles Studium innerhalb der Regelstudienzeit ermöglicht werden - ohne ...

  4. Nach einer zeitlichen Unterbrechung möchten Sie ihr Studium an der Universität Bremen im gleichen Studienfach mit dem gleichen Abschluss fortsetzen. Sie haben bereits studiert und für das neue Studienfach können Studienleistungen angerechnet werden ( Quereinstieg ).

  5. www.uni-bremen.de › jura › fachbereich-6-rechtswissenschaftHauptstudium - Universität Bremen

    Universität Bremen Fachbereich 06 – Rechtswissenschaft Postfach 330 440 28334 Bremen. Telefon: +49 421 218-66112/66066 (Studienberatung StEx) +49 421 218-66220 (Studienberatung HLS/KoFa) +49 421 218-66003 . E-Mail: verwaltung-jura@uni-bremen.de

  6. Studiengangs­beschreibung. Der Masterstudiengang "Soziologie und Sozialforschung" zielt darauf ab, Studierende dazu zu befähigen, hochqualifizierte Forschungen im universitären Bereich, öffentlich geförderten Forschungsinstituten sowie für die privatwirtschaftlich organisierte Sozialforschung durchzuführen. Neben fortgeschrittenen ...

  7. Prüfungsordnung für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Abschluss erste juristische Prüfung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen . Vom 26. Mai 2010 . Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat im Einvernehmen mit dem Senator für Justiz und Verfassung am 30. September 2010 nach § 33 des Gesetzes über die ...