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  1. C. “Novemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe für November 2020 I. Beschreibung der Novemberhilfe 1. Zweck der Novemberhilfe (1) Diese Novemberhilfe ist in Form einer Billigkeitsleistung gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der Landeshaushaltsordnung (LHO) als freiwillige

  2. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Monate November 2020 (Novemberhilfe) und Dezember 2020 (Dezemberhilfe) bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 („Lockdown ...

  3. 13. Jan. 2022 · außerordentliche Wirtschaftshilfe (Dezemberhilfe) an Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen im Dezember 2020 in Folge der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober ...

  4. 24. Dez. 2020 · Über die spezielle außerordentliche Wirtschaftshilfe hinaus wurde die Überbrückungshilfe II zunächst für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und für die besonders betroffenen Wirtschaftsbereiche, insbesondere auch für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft auch leistungstechnisch verbessert.

  5. Oktober 2020, dort Ziffer 11) auf außerordentliche Wirtschaftshilfen für besonders vom Lockdown im November 2020 betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und sonstige Einrichtungen geeinigt. Dabei wurde auch eine Regelung für Gastronomen getroffen, die weiter Speisen außer Haus verkaufen.

  6. 30. Apr. 2021 · Außerordentliche Wirtschaftshilfen November und Dezember. Die Novemberhilfe und Dezemberhilfe des Bundes richten sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind, d.h. Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 bzw. vom 25.

  7. November 2020 Seite 2 von 13. außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) an Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen im November 2020 in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und