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  1. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie ist bereits verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt bis Ende März 2022. Die entsprechende Verordnung betraf ...

  2. Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 95 bis 109 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrie-ben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige be-triebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirt-schaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

  3. 24. Nov. 2021 · Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.

  4. 24. Nov. 2021 · März 2022 gilt: Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.

  5. Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Förderhöhe. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

  6. Gesetzliche Bezugsdauer Die gesetzliche Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB III 12 Monate. Sie beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld gezahlt wird, und gilt einheitlich für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1]

  7. Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von dem Gehalt ab, dass Sie normalerweise ausgezahlt bekommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Fachbegriff: Nettoentgelt): 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts erhalten Sie als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.