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  1. Friedrich Ebert in Bremen. In Bremen betrieb Ebert ab 1894 sechs Jahre lang eine Gastwirtschaft. Dort beriet er Arbeiter kostenlos in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen. 1894 heiratete er die Arbeiterin Louise Rump, mit der er vier Söhne und eine Tochter bekam. Von 1900 bis 1905 fungierte er als Abgeordneter im Bremer Landesparlament.

  2. September 1922. Am 4. Februar 1871 kommt Friedrich Ebert in Heidelberg zur Welt. Als Sohn eines Schneiderehepaars wächst er im Milieu der Kleinhandwerker, Arbeiter und Tagelöhner auf. Nach der Volksschule absolviert er eine Lehre zum Sattler und geht anschließend auf Wanderschaft. In dieser Zeit schließt er sich der Sattlergewerkschaft und ...

  3. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden oder Ihre Einwilligung per E-Mail an friedrich@ebert-gedenkstaette.de widerrufen. Die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg erinnert an das erste demokratische Staatsoberhaupt Deutschlands.

  4. 4. März 2021 · Reichskanzler Max von Baden übergab Friedrich Ebert die Regierungsgeschäfte. Mit dem Rat der Volksbeauftragten wurde eine provisorische Regierung eingesetzt, in der MSPD– und USPD-Mitglieder über die künftige Regierungsform entscheiden sollten. Als eine Mehrheit für die Einführung einer parlamentarischen Demokratie gestimmt hatte ...

  5. Ebert-Groener-Pakt. Revolutionäre Demonstranten am 9. November 1918 in Berlin, Unter den Linden. Im Ebert-Groener-Pakt (auch „Pakt mit den alten Mächten“ oder Ebert-Groener-Bündnis) vereinbarten Friedrich Ebert als SPD -Vorsitzender und Mitglied des Rates der Volksbeauftragten und General Wilhelm Groener im Namen der Obersten ...

  6. Die Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. (FES) ist die älteste sogenannte parteinahe Stiftung in Deutschland und steht der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahe. Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist gemäß Bundesverband Deutscher Stiftungen mit 190,3 Millionen Euro Gesamtausgaben im Jahre 2019 die zweitstärkste aller deutschen politischen Stiftungen. [5]

  7. Archiv der sozialen Demokratie. Deutsche Gewerkschaften und Grundgesetz, 1945-1949. Teil 2: Gewerkschaftliche Neuordnungsvorstellungen und Verfassungsgebung. „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“.