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  1. 23. März 2020 · 1. Was bedeutet „höhere Gewalt“? In einem ersten Schritt ist zunächst zu prüfen, ob COVID-19 „höhere Gewalt“ im Sinne der österreichischen Rechtsordnung ist. Im Gegensatz zu Rechtsordnungen anderer Länder verfügt das österreichische Rechtssystem über keine Legaldefinition des Begriffs „höhere Gewalt“. Dennoch hat sich im ...

  2. 21. Jan. 2000 · Höhere Gewalt - kostenlose Urteile und Entscheidungen abrufen - Volltext jetzt online lesen - 450.000+ Urteile insgesamt!

  3. 8. Juli 2021 · So wird in den Klauseln zumeist nach einer stichpunktartigen Aufzählung von Beispielsfällen wie Krieg, Naturkatastrophen, Streiks etc. nur pauschal auf „sonstige Fälle höherer Gewalt“ verwiesen. Findet sich in der Klausel keine ausdrückliche Definition, so kann auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückgegriffen werden ...

  4. Höhere Gewalt (auch „force majeure“) ist nach der Rechtsprechung ein „betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht ...

  5. 8. Sept. 2022 · Die durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehinderte Vertragspartei muss die andere unverzüglich bzw. entsprechend der im Vertrag geregelten Vorgaben von der drohenden Leistungsproblematik infolge des zu benennenden höherer Gewalt-Ereignisses informieren. In der Regel wird vereinbart, dass der von höherer Gewalt Betroffene den Vertragspartner innerhalb einer ...

  6. Höhere Gewalt kann zum Beispiel vorliegen bei Naturkatastrophen, Orkanen, Erdbeben, etc. Die Prüfung, ob ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist insbesondere im Rahmen der Haftung des Halters eines Kfz erforderlich. Denn die Halterhaftung ist in solchen Fällen nach § 7 StVG ausgeschlossen. Da die Rechtsprechung bisher enge Grenzen für das ...

  7. Höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung); LG Hannover, Urteil vom 11.1.2017, Az.: 8 O ...