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  1. Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass in Ihrem Betrieb oder einer Betriebsabteilung Kurzarbeit notwendig ist – mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

  2. Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass in Ihrem Betrieb oder einer Betriebsabteilung Kurzarbeit notwendig ist – mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

  3. Für das Gehalt ist auch während der Kurzarbeit der Arbeitgeber zuständig. Durch die Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten die Arbeitnehmer aber auch ein geringeres Gehalt, so dass sie während der Kurzarbeit deutliche finanzielle Einbuße hinnehmen müssen. Zwischen dem ursprünglichen Gehalt, das im Fachjargon als Soll-Entgelt bezeichnet ...

  4. Ist anschließend wieder Kurzarbeit erforderlich, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Ist die Kurzarbeit zusammenhängend 3 Monate oder länger unterbrochen, hat sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneuert. Muss Ihr Arbeitgeber Ihre regelmäßige Arbeitszeit anschließend wieder kürzen ...

  5. Bei durchgängiger Kurzarbeit (Betrieb war bereits im Dezember 2022 in Kurzarbeit und ist es ab 1.1.2023 weiterhin) kann - als „Brutto vor Kurzarbeit“ maximal die SV-Beitragsgrundlage vom Dezember 2022 herangezogen werden (außer der 3 Monatsschnitt ist höher). Diese stellt auch die Basis dar, von der die 5 % Erhöhungsmöglichkeit (bei kollektivvertraglichen Anpassungen, Vorrückungen ...

  6. 1. Juli 2023 · Bei den persönlichen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes handelt es sich um Merkmale, die in der Person des Arbeitnehmers vorliegen müssen, für den das Kurzarbeitergeld beantragt wird. Entscheidend ist hier, dass der Arbeitnehmer bereits in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung steht und diese auch nach Beginn des Arbeitsausfalls fortsetzt. Das Arbeitsverhältnis darf außerdem ...

  7. 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt. [1]