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  1. Sofern das Wohngeld postbar ausgezahlt wird, werden die dafür anfallenden Kosten nach § 26, Abs. 2 WoGG vom Wohngeld abgezogen. Die Kosten betragen € 6,50 für die ersten 50 Euro und für jede weitere 50 Euro jeweils € 0,65. Kontonummer (IBAN) Bankleitzahl (BIC) Name des Kreditinstituts Kontoinhaber/in ist ...

  2. Beratungsstellen für Wohngeld. Wer Wohngeld beantragen will, stellt den Antrag beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen. Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen. Die ErwerbslsenberatungGoethe 2 des Diakonischen Werk Freiburg beräte u.a. zum Wohngeld. Arbeitslosentreff Goethe 2.

  3. 29. Feb. 2024 · Die Antragsformulare sind auch beim Bereich Wohngeld und Wohnungsvermittlung des Sozialamtes in der Marienstraße 6, beim BürgerInformationsZentrum und bei den Bürgerämtern erhältlich (Adressen siehe unten). Bitte beachten Sie auch die untenstehende Auflistung, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.

  4. Wohngeld. Wir stehen Ihnen für die Bereiche Wohngeld, Wohnungssuche, Wohnberechtigungsschein, Bildung- und Teilhabepaket, Sozialticket unter unserer telefonischen Hotline 0761 / 201 - 5480 zur Verfügung. Bitte beachten Sie unsere telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Gerne können Sie auch eine E-Mail an wohngeld@stadt.freiburg.de senden.

  5. Wohngeldtabellen 2023. DownloadRechenbeispiele für das neue Wohngeld gültig ab 1. Januar 2023. Download PDF 28KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm. Die dazugehörigen Wohngeldtabellen finden Sie hier jeweils als Excel-Datei: für ein Haushaltsmitglied. für zwei Haushaltsmitglieder. für drei Haushaltsmitglieder.

  6. Wohngeld. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Seit über 55 Jahren hilft das Wohngeld Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Wohngeldreform der Bundesregierung: höheres Wohngeld seit dem 01.

  7. Angaben zur Miete - Wohngeld –. Angaben zur Miete - Wohngeld –. I. Hinweis: Sie können Teil I der Bescheinigung selbst vollständig ausfüllen oder durch Ihre/n Vermieter/in bzw. Eigentümer/in ausfüllen lassen. Können Sie die Bescheinigung nicht selbst vollständig ausfüllen, besteht nach § 23 Abs. 3 WoGG eine Auskunftspflicht des ...