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  1. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament. Den Justizministerien obliegt es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Justizbehörden zu schaffen.

  2. Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier für eine weitere Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung veröffentlicht. Ziel des Vorhabens ist es, Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschleunigen, zu modernisieren und effektiver zu gestalten. Insbesondere Asylprozesse sollen zukünftig schneller umgesetzt werden.

  3. Möglich ist auch, die Vollmachtsurkunde einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen Verwahrung zu übergeben mit der Auflage, sie der bevollmächtigten Person im Bedarfsfall auszuhändigen. Zudem besteht die Möglichkeit, beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer die Tatsache der Vorsorgebevollmächtigung und den Namen der bevollmächtigten Person/en registrieren zu lassen.

  4. Unser Grundgesetz. Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat. Die Verfassung ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Kein anderes Gesetz darf gegen sie verstoßen.

  5. Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ hat sich damit befasst, wie man Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungshilfen geben und sie bei der Formulierung einer schriftlichen Patientenverfügung unterstützen kann. Hierzu wurden die nachstehenden Textbausteine erarbeitet, an denen Sie sich orientieren können.

  6. Manchmal sagen Bilder mehr als Worte. Ein Video ist die beste Kombination von beidem. Darum stellt sich die Justiz in einem Video vor.

  7. Dazu gibt es ein breites Angebot an Justizthemen und allgemeinen Informationen über die Justiz. Für das digitale Online-Angebot der Justiz, die digitalen Services, besuchen Sie bitte die Plattform von JustizOnline (justizonline.gv.at). Und der Webauftritt des Justizministeriums ist unter bmj.gv.at erreichbar.