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  1. Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Freien Universität Berlin entschieden haben! Haben Sie bereits einen Studiengang aus unserem vielfältigen Angebot gefunden, der Ihren Interessen und Zielen entspricht? Auf dieser Website finden Sie alle relevanten Informationen bezüglich Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.

  2. Bewerbungsportale: Online-Informationen zum Stand des Bewerbungsverfahrens. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbungen abgegeben haben, können Sie sich jederzeit über den Stand Ihrer laufenden Bewerbungen informieren. Je nachdem, wo Sie sich beworben haben, stehen Ihnen verschiedene Bewerbungsportale zur Verfügung. Ich habe mich beworben über:

  3. Bewerbung & Zulassung. Die Bewerbung und Zulassung gliedert sich in die Bereiche "Bewerbung und Zulassung national" und "Bewerbung und Immatrikulation international". Interessierte wenden sich bitte zunächst an den Info-Service Studium der Freien Universität Berlin.

  4. Studierenden-Service-Center. Iltisstr. 4. 14195 Berlin. Montag, Mittwoch, Freitag: 9.00-15.00 Uhr. Dienstag, Donnerstag: 9.00-17.00 Uhr. E-Mail: info-service@fu-berlin.de. Telefon: +49 (0)30 838 - 70000.

  5. Um eine oder mehrere Bewerbung/en für die Freie Universität Berlin anlegen und abzugeben, wird das Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin benötigt. Es werden nur Online-Bewerbungen akzeptiert. Das Bewerbungsportal bietet Ihnen einen Überblick über: allgemeine Termine und Fristen; Ihre Stammdaten

  6. Internationalität. Die Freie Universität Berlin ist eine der führenden europäischen Forschungsuniversitäten mit globalem Anspruch: Menschen aus mehr als 150 Nationen studieren und arbeiten an der Universität, ihre Alumni wirken in aller Welt, für viele Studierende und Wissenschaftler*innen gehören Auslandsaufenthalte zum selbstverständlichen Bestandteil ihrer Tätigkeit.

  7. Seit dem Wintersemester 20/21 ist es an der Freien Universität Berlin möglich, den B.Sc.Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu studieren und damit die berufsrechtliche Anerkennung entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu erhalten...