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  1. www.bezirk-oberfranken.de › bezirk › ueber-den-bezirkAufgaben | Bezirk Oberfranken

    Der Bezirk Oberfranken ist nach den Gemeinden, kreisfreien Städten und den Landkreisen die dritte kommunale Ebene im Regierungsbezirk Oberfranken, sozusagen das kommunale Dach Oberfrankens. Der Bezirk übernimmt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen.

  2. Die Regierungen als staatliche Mittelbehörden handeln ausschließlich im Auftrag des Staates (sofern ihnen nicht Aufgaben vom jeweiligen Bezirkstag übertragen sind). Es macht daher einen Unterschied, ob z. B. „Der Bezirk Schwaben“ auftritt oder „Die Regierung von Schwaben“. In Verwaltungsvorschriften werden die Regierungen teilweise als „Bezirksregierung“ bezeichnet.

  3. Aufgaben In dieser Rubrik finden Sie ausführliche Informationen zu den Leistungen der Regierung von Niederbayern, alphabetisch aufgelistet und gegliedert nach Organisationseinheiten. Sie finden an dieser Stelle (nur alphabetisch bzw. über das Suchfeld) aber auch Leistungen anderer bayerischer Regierungen, sofern diese im Rahmen einer zentralen Zuständigkeit auch für Niederbayern angeboten ...

  4. Aufgaben und Organisation. Das Land Hessen gliedert sich in seiner Verwaltungsorganisation in drei Regierungsbezirke, dem jeweils ein Regierungspräsidium vorsteht. Dabei ist das Regierungspräsidium Gießen für die fünf mittelhessischen Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis inklusive der ...

  5. Allgemeines. Der Regierungsbezirk Karlsruhe geht in seiner gegenwärtigen Ausdehnung auf die Anfang 1973 wirksam gewordene Verwaltungsreform zurück. Dabei änderte sich neben dem Gebietsstand auch der frühere Name. Aus dem "Regierungsbezirk Nordbaden" wurde der nach dem Sitz seiner Verwaltungsbehörde benannte "Regierungsbezirk Karlsruhe".

  6. Regierung. Die Regierung ist eine der höchsten Institutionen eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und außen. Eine Regierung besteht in der Regel aus einem Regierungschef und mehreren Ministern mit jeweils eigenen Ministerien, genannt Kabinett. Sie kann aber auch aus gleichberechtigten Mitgliedern bestehen ...

  7. Die Regierung hat die Aufgabe, die nachgeordneten Behörden und Kommunen bei der Umsetzung der ministeriellen Vorhaben und Vorgaben zu beraten und zu unterstützen. Die Regierungen beschäftigen auch zu diesem Zweck Experten unterschiedlicher Fachrichtungen, die in diesem Ausmaß nicht auf der Unterstufe der Verwaltung vorgehalten werden können. Beraten werden nicht nur staatliche Stellen ...