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  1. Sofern der Studiengang im höheren Fachsemester jedoch mit „NC“ (= zulassungsbeschränkt) gekennzeichnet ist, muss eine Online-Bewerbung erfolgen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie dann bitte folgender Seite: Bewerbung für ein höheres Fachsemester.

  2. Ihr Antrag wird zunächst geprüft und an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Durchführung der Zugangsprüfung weitergeleitet. Über die bestandene Zugangsprüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie sich im Online-Verfahren der Universität Duisburg-Essen um Zulassung zum Studium zu bewerben. Da die Online-Bewerbungsfrist am 15. Juli bzw. 15. Januar endet, sollte die Antragstellung ...

  3. Auf der Internetseite der Hochschulstiftung finden Sie ausführliche Informationen zu den Härtefallrichtlinien. Als Nachweis sind der Lebenslauf, eine schriftliche Begründung und entsprechend Belege (z. B. fachärztliches Gutachen) einzureichen, die eine außergewöhnliche Härte nachweisen.

  4. Erläuterung der jeweiligen Antragsfachstatus. "in Vorbereitung". Für diesen Studiengang wurde der Antrag noch nicht abgegeben. Es erfolgt keine Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Abgabe des Antrages ist bis zum Bewerbungsschluss möglich, sofern die Maximalanzahl der abgegebenen Anträge noch nicht erreicht ist. " eingegangen".

  5. Antrag auf Rückmeldung nach Abschlussprüfung. Antrag auf Beurlaubung. Antrag auf Prüfung des externen Lehramtsbachelorabschlusses für Masterlehramtsstudiengänge (M.Ed.) Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit für den Masterlehramtsstudiengang (M. Ed.) - sofern kein Abschluss eines Lehramtsbachelors vorgelegt werden kann

  6. Willkommen im Sachgebiet Einschreibungswesen. Das Sachgebiet Einschreibungswesen ist für die Bewerbung und Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen und für die Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation zuständig.

  7. Willkommen im Sachgebiet Einschreibungswesen. Das Sachgebiet Einschreibungswesen ist für die Bewerbung und Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen und für die Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation zuständig. Zu all diesen Themen können eine Menge Fragen auftreten.