Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Im Gegensatz zu deutschen Universitäten, bei denen du dich persönlich bewirbst, werden für das Studium in England alle Bewerbungen für einen Bachelorstudiengang zentral über den UCAS (Universities & Colleges Admissions Service) bearbeitet. Über den UCAS kannst du dich pro Jahr an bis zu fünf Unis gleichzeitig bewerben.

  2. Ein Abiturschnitt von 1,3 ist für die meisten deutschen Abiturienten nicht im Rahmen des Möglichen, sodass sie nur über Umwege überhaupt in den Genuss eines Studiums in der Metropole Englands kommen können. Wer in London studieren möchte, benötigt bestmögliche Noten im Abitur.

  3. Die wohl berühmtesten Unis in Großbritannien sind Cambridge und Oxford. Aber entsprechend teuer sind sie auch. Besonders ist in Großbritannien, dass es CATS gibt anstatt ECTS. Die Seminare sind häufig kleiner als in Deutschland und die Anzahl der Dozent:innen größer.

  4. Es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten für deutsche Studenten, die in England, Schottland, Wales und Nordirland studieren wollen. Sie hängen meist vom gewählten Studienprogramm ab. Die folgenden Informationen können Ihnen helfen die geeignete Finanzierung eines Studiums in Großbritannien zu finden.

  5. Teilen. Der British Council in Deutschland bietet Informationen für die Bewerbung um ein Studium in England, Schottland, Wales und Nordirland. Wir stellen international renommierte Universitäten, deren Bachelor- sowie Master-Programme und das multikulturelle Studentenleben in Großbritannien vor.

  6. Bis zu einem Jahr können Studentinnen und Studenten aus Deutschland in Großbritannien mit BAföG gefördert werden. Wer allerdings nicht an einem Austauschprogramm teilnimmt und ein ganzes Jahr bleiben möchte, braucht ausreichend Eigenkapital um die hohen Studiengebühren und die für das Studenten-Visum monatlich geforderten Einkünfte ...

  7. Für Deutsche Studierende, die aktuell an einer Hochschule im Vereinigten Königreich eingeschrieben sind, bleibt die BAföG-Berechtigung auch über den Ablauf der Übergangsphase aus dem Austrittsabkommen zum 31.12.2020 hinaus bestehen.