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  1. Dann bewerben Sie sich bei uns! Bei Fragen wenden Sie sich direkt ans International Office. Bewerbungsverfahren. Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben sich online über das Portal https://my.uni-assist.de/. Bitte laden Sie alle einzureichenden Unterlagen (siehe unten) über Ihren My-Assist-Account hoch.

  2. Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität ist bislang als Arndt-Forschungsstätte kaum aufgefallen. Ein erster internationaler Versuch neuer Arndt-Entdeckungen steht im Zusammenhang jüngster deutsch-amerikanischer Arndt-Brieffunde. Diese führten zu einer Konferenz in Kansas (2006), deren Ergebnisse inzwischen unter dem Titel „Ernst Moritz Arndt: deutscher Nationalismus - Europa ...

  3. an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald . Vom 8. September 2015 . Aufgrund von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Ho-Vorpommern chschulen des Landes Mecklenburg (Landeshochschulgesetz – LHG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18), zuletzt ...

  4. Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät. Dekan: Prof. Dr. Matthias Eschrig. Geschäftsführer: Dr. Kristian Dittmann Telefon +49 3834 420-4003 gfmnf uni-greifswald de. Sekretariat: Janette Meier, Christina Voß Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 15a 17489 Greifswald. Telefon +49 3834 420-4000 Telefax +49 3834 420-4002 dekanmnf uni-greifswald de.

  5. 24. Feb. 2017 · Er ist der Verfasser von berühmten Schriften und hoch umstritten: Der Schriftsteller Ernst Moritz Arndt galt als Franzosenhasser und Judenfeind. Die Universität Greifswald lehnte es deswegen ...

  6. Die Universität Greifswald ist Partner in der KreativEU Allianz. Im Verbund mit zehn europäischen Hochschulen ist das übergreifende Ziel und Vision von KreativEU, eine europäische Universität zu etablieren, die das kreative Potenzial des europäischen Kulturerbes in den Mittelpunkt ihrer Lehr-, Forschungs- und Transferaktivitäten stellt.

  7. an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 13. Februar 2012 Aufgrund von § 2 Absatz 1 i. V. m. § 114 Absatz 1 des Landeshochschul-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18) und § 39 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung erlässt die Ernst-Moritz-Arndt-