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  1. Karl IV. - Römisch-deutscher Kaiser. Kaiser Karl IV. wird mit dem Taufnamen Wenzel am 14. Mai in Prag geboren. Er ist der Enkel von Heinrich VII. , und der Sohn Johanns von Luxemburg, König von Böhmen und der Elisabeth, Tochter König Wenzel II. von Böhmen. Obwohl er den Luxemburgern angehört, und das Geschlecht der Karolinger seit etwa ...

  2. kulturstiftung.org › biographien › karl-iv-2Karl IV. – Kulturstiftung

    Prag war in dieser Zeit Karls IV. neben Rom und Paris ein europäisches Machtzentrum. Die Stiftung der ersten deutschen Universität (1348) und die Schaffung des ersten Reichsgrundgesetzes, die „Goldene Bulle“, mit der Karl die Wahl des Königs auch gesetzlich regelte (1356), sollen stellvertretend für zahlreiche andere Leistungen dieses deutschen Kaisers genannt werden. Stumme und ...

  3. Karl IV. setzte diese Gesetzgebungskompetenz als selbstverständlich voraus, als er die Goldene Bulle erließ. Dennoch verzichteten die spätmittelalterlichen Kaiser weitestgehend auf dieses Machtinstrument. Nach der Rückkehr von seinem Italienzug (1354–1356) berief Karl IV. einen Hoftag nach Nürnberg ein. Während dieses Zuges war Karl am ...

  4. Karel IV. ( 14. května 1316, Praha – 29. listopadu 1378, tamtéž), narozen jako Václav, byl jedenáctý český král vládnoucí jako Karel I. od srpna 1346 až do své smrti v listopadu 1378. Karel IV. byl římsko-německý král od července 1346 a od roku 1355 císař římský. Byl také italský ( lombardský) král od roku 1355 ...

  5. 1. Dez. 2023 · Karl IV. war der mächtigste Kaiser des Mittelalters. Olaf B. Rader schildert das Leben des vielsprachigen und diplomatischen Herrschers, der sich selbst als «Beben der Welt» bezeichnet hat.

  6. Die Regierungszeit Karls IV. zählt zu den dramatischsten Epochen der deutschen Geschichte. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts rafft die Pest ein Drittel der Deutschen dahin. Sehen Sie Teil 4.

  7. König Karl IV belehnt den Fürsten Bernhard IV von Anhalt mit dem Fürstenthume Anhalt und mit der Grafschaft Aschanien, 4. Dezember 1348. König Karl IV erkennt als Markgrafen von Brandenburg und Landsberg Waldemar und nach dessen Tode den Herzog von Sachsen und die Fürsten von Anhalt als rechtsmässige Nachfolger in den genannten Ländern ...