Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. (ArzneimittelgesetzAMG) Full citation: Medicinal Products Act in the version published on 12 December 2005 (Federal Law Gazette [BGBl.]) Part I p. 3394, last amended by Article 1 of the Act of 19 July 2023 (Federal Law Gazette 2023 I no. 197) This version incorporates: 1. the version of the Act promulgated on 12 December 2005 (Federal Law ...

  2. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109.

  3. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)§ 1 Zweck des Gesetzes. Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel ...

  4. Arzneimittelgesetz / §§ 13 - 20d Dritter Abschnitt Herstellung von Arzneimitteln . Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium § 13 Herstellungserlaubnis (1) 1 Wer 1. [1] Arzneimittel, Bis 27.01.2022: 1. Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absa ...

  5. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) § 10. Kennzeichnung. 1. der Name oder die Firma und die Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers und, soweit vorhanden, der Name des von ihm benannten örtlichen Vertreters, 2. die Bezeichnung des Arzneimittels, gefolgt von der Angabe der Stärke und der Darreichungsform ...

  6. hat, dass die Voraussetzungen nach dem Arzneimittelgesetz vorliegen. Sofern die Erlaubnis die in § 13 Abs. 4 Satz 2 AMG genannten Arzneimittel oder Stoffe betrifft, soll sich die zuständige Behörde mit der betroffenen Bundesoberbehörde rechtzeitig zur Terminabsprache für die Abnahmeinspektion nach § 64 Abs. 3 AMG in

  7. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) § 67. Allgemeine Anzeigepflicht. (1) Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, herstellen, klinisch prüfen, prüfen, lagern, verpacken, einführen, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten der ...