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  1. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist ein Ministerium des Freistaates Bayern mit Sitz in München. Bis 2013 trug es den Namen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS). Danach hieß es bis März 2018 Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration .

  2. Eine Ausländerbehörde (regional unterschiedlich zumeist als ALB oder ABH abgekürzt; auch ZAB für Zentrale Ausländerbehörde) oder Ausländeramt (ALA) besteht in Deutschland zumeist in jedem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mit der Aufgabe des Vollzugs des Ausländerrechts. In einigen Bundesländern haben auch größere ...

  3. Das Landratsamt, die Kreisverwaltung bzw. „der Landrat“ ist in den meisten Bundesländern der Bundesrepublik sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, hat also eine Doppelfunktion. Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht.

  4. Das Staatsministerium ist für alle Bereiche des Bauens und des Verkehrs in Bayern zuständig. Bei der Ministeriumsgründung übernahm die Landesbehörde 2018 darüber hinaus vom Finanzministerium die Zuständigkeiten für die staatlichen Bau-, Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaften sowie für die Immobilienverwaltung des Freistaats.

  5. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Landesmittelbehörde von Baden-Württemberg. Sie ist die Verwaltungsbehörde des gleichnamigen Regierungsbezirks. Der Sitz des Regierungspräsidiums befindet sich in der Ruppmannstraße 21 im Stuttgarter Stadtbezirk Vaihingen. Das Regierungspräsidium als Behörde ist der unmittelbaren (direkten ...

  6. Die Finanzverwaltung in Deutschland – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze ...

  7. Verwaltungsgliederung Bayerns. Die Verwaltungsgliederung des im Jahr 1806 gegründeten Königreichs Bayern wurde zur Eingliederung der neu erworbenen Gebiete im Jahre 1808 völlig neu gestaltet. Mit dem Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 wurden auch die Gemeinden in Bayern eingerichtet. Bis dahin waren die Obmannschaften die Verwaltungseinheiten ...