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  1. FAKT II. FAKT ( F örderung – A grarumwelt, K limaschutz und T ierwohl) setzt die in den 1990er Jahren in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fort. FAKT hebt sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und ...

  2. FAKT II. FAKT ( F örderung – A grarumwelt, K limaschutz und T ierwohl) setzt die in den 1990er Jahren in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fort. FAKT hebt sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und ...

  3. Es können maximal 6 % der Ackerfläche beziehungsweise 1% - 6 % der Dauergrünlandfläche eines Betriebes in diese Öko-Regelung eingebracht werden. Die Anlage von Blühstreifen auf Ackerland (auf den o. g. max. 6 % der Ackerfläche) und Dauerkulturflächen wird gesondert gefördert (ÖR 1b, 1c). Fristen und Zeiträume siehe oben.

  4. Die Aufgaben des Landwirtschaftsamtes sind vielseitig: Beratung der Landwirte, Förderung und Kontrollen sowie Angebote für Schulen und Verbraucher. Beim Landwirtschaftsamt Donaueschingen befindet sich die überregionale Fachschule für Landwirtschaft mit den Fachbereichen Landbau und Hauswirtschaft.

  5. FAKT II-Förderantrag 2024. Formulare Merkblätter und Informationen Weitere Informationen. Pressemitteilungen / Fachbeiträge MLR Stuttgart. Themenübersicht. Agrarpolitik GAP-Strategieplan (Förderperiode 2023 - 2027) Maßnahmen- und Entwicklungsplan L ...

  6. Allgemeine Informationen zum Gemeinsamen Antrag. FIONA. App profil (bw) Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2024. Länderübergreifende grafische Antragstellung. Antragstellerpostfach. Terminkalender. Konditionalität-/Cross Compliance. Erosionsschutz / Erosionskataster.

  7. 13 Brache mit Honigpflanzen - mehrjährig (nicht FAKT-förderfähig) 066 1,5 NC Bemerkungen 043, 046 Zierpflanzen/Gemüse in Substrat/ohne Bodenkontakt Flächen, auf denen Kulturpflanzen angebaut werden, ohne dass die Pflanzen direkten Bodenkontakt haben, zählen nicht zu den beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen. Im Falle von ...