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FAKT II. FAKT ( F örderung – A grarumwelt, K limaschutz und T ierwohl) setzt die in den 1990er Jahren in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fort. FAKT hebt sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und ...
FAKT II. FAKT ( F örderung – A grarumwelt, K limaschutz und T ierwohl) setzt die in den 1990er Jahren in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fort. FAKT hebt sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und ...
Es können maximal 6 % der Ackerfläche beziehungsweise 1% - 6 % der Dauergrünlandfläche eines Betriebes in diese Öko-Regelung eingebracht werden. Die Anlage von Blühstreifen auf Ackerland (auf den o. g. max. 6 % der Ackerfläche) und Dauerkulturflächen wird gesondert gefördert (ÖR 1b, 1c). Fristen und Zeiträume siehe oben.
Die Aufgaben des Landwirtschaftsamtes sind vielseitig: Beratung der Landwirte, Förderung und Kontrollen sowie Angebote für Schulen und Verbraucher. Beim Landwirtschaftsamt Donaueschingen befindet sich die überregionale Fachschule für Landwirtschaft mit den Fachbereichen Landbau und Hauswirtschaft.
FAKT II-Förderantrag 2024. Formulare Merkblätter und Informationen Weitere Informationen. Pressemitteilungen / Fachbeiträge MLR Stuttgart. Themenübersicht. Agrarpolitik GAP-Strategieplan (Förderperiode 2023 - 2027) Maßnahmen- und Entwicklungsplan L ...
Allgemeine Informationen zum Gemeinsamen Antrag. FIONA. App profil (bw) Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2024. Länderübergreifende grafische Antragstellung. Antragstellerpostfach. Terminkalender. Konditionalität-/Cross Compliance. Erosionsschutz / Erosionskataster.
13 Brache mit Honigpflanzen - mehrjährig (nicht FAKT-förderfähig) 066 1,5 NC Bemerkungen 043, 046 Zierpflanzen/Gemüse in Substrat/ohne Bodenkontakt Flächen, auf denen Kulturpflanzen angebaut werden, ohne dass die Pflanzen direkten Bodenkontakt haben, zählen nicht zu den beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen. Im Falle von ...