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  1. Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. ist eine Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern in der Rechtsform des eingetragenen Vereins in Deutschland.

  2. August 1866 beiden Häusern des preußischen Landtages die Absicht, Hannover, Hessen-Kassel, Nassau und die Stadt Frankfurt am Main auf immer mit der preußischen Monarchie zu vereinigen. Beide Häuser wurden aufgefordert, hierzu ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Der entsprechende Gesetzentwurf sah vor, dass die preußische ...

  3. Diese Kategorie listet Kategorien und Artikel mit Bezug zur Linie Hessen-Rheinfels-Rotenburg (später Hessen-Rotenburg), einer Unterlinie der Linie Hessen-Kassel des Hauses Hessen. Unterkategorien Es werden 3 von insgesamt 3 Unterkategorien in dieser Kategorie angezeigt:

  4. Juliane von Hessen-Philippsthal, Gräfin von Schaumburg-Lippe. Mausoleum von Gräfin Juliane im Schaumburger Wald. Landgräfin Juliane Wilhelmine Luise von Hessen-Philippsthal (* 8. Juni 1761 in Zütphen; † 9. November 1799 in Bückeburg) aus dem Haus Hessen war von 1787 bis 1799 Regentin von Schaumburg-Lippe .

  5. Wappen des Hauses Hessen-Philippsthal (um 1860) Hessen-Philippsthal (auch Hessen-Philippstal) ist eine paragierte Nebenlinie des Hauses Hessen, benannt nach der ehemaligen Residenz Schloss Philippsthal in der Gemeinde Philippsthal bei Vacha an der Werra

  6. 29. Okt. 2019 · Wikipedia listet unter Hessischen Adelsgeschlechtern rund 150 auf, darunter heute noch bekannte Namen wie Malsburg, Schenck zu Schweinsberg, Stolberg oder Verschuer. Hessens Hochadel ist sogar mit den regierenden Häusern Europas eng verwandt und zählt neben dem Welfenhaus und den Wittelsbachern zu den traditionsreichsten Dynastien des ...

  7. In diese Kategorie werden Kategorien und Artikel zu nicht ebenbürtigen, dem Haus Hessen entstammenden Linien und deren Abkömmlingen eingeordnet, die einer morganatischen Ehe entstammen oder unehelich geboren wurden, sofern sie nicht durch Hausgesetze für voll erbberechtigt erklärt wurden.