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  1. Wahlpflicht besteht für alle Luxemburger ab 18 Jahren. Davon ausgenommen sind Wahlberechtigte über 75 Jahren und nicht-ansässige wahlberechtigte Luxemburger. Die Verfassung schreibt eine Verhältniswahl vor und legt die Einteilung des Landes in vier Wahlbezirke fest, nämlich den Süden, das Zentrum, den Norden und den Osten.

  2. 3. Okt. 2023 · Verfassung des Großherzogtums Luxemburg von 2023 – französisch, luxemburgisch, deutsch (abgerufen am 29. Juni 2023). alte Verfassung des Großherzogtums Luxemburg – deutsch; Urtext von 1868 mit allen Änderungen bis 2009 (abgerufen am 29. Juni 2023). Dossier Die neue Verfassung. In: Luxemburger Wort, wort.lu (abgerufen am 29. Juni 2023).

  3. Dabei überprüft er, ob die Vorschläge oder Projekte mit der luxemburgischen Verfassung vereinbar sind, internationale Abkommen, darunter das EU-Recht, respektiert werden und auch sonst keine Verstöße vorliegen. Ist das Projekt oder Vorschlag mit allem vereinbar, erlaubt der Staatsrat der Chamber die Abstimmung. Treten Probleme auf, müssen ...

  4. Zu sehen ist es auf allen acht luxemburgischen Euromünzen sowie auf 21 2-Euro-Gedenkmünzen (20 luxemburgische, 1 belgische). Linie. Der Artikel 3 der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg legt fest: „Die Krone des Großherzogtums ist erblich in der Familie Nassau, und zwar in Gemäßheit des Vertrages vom 30. Juni 1783, des Art. 71 des ...

  5. Die konstitutionelle Monarchie. Artikel 1 der Verfassung besagt, dass das Großherzogtum ein "demokratischer, freier, unabhängiger und unteilbarer Staat" ist. Luxemburg ist dementsprechend eine repräsentative Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie. S.K.H. Großherzog Jean unterzeichnet das großherzogliche Abdankungsdekret. Die ...

  6. Thronfolge (Luxemburg) Die Thronfolge im Großherzogtum Luxemburg wird durch die Verfassung vom 9. Juli 1848 geregelt. Art. 3 der Verfassung lautet: „Die Krone des Großherzogtums ist erblich in der Familie Nassau, und zwar in Gemäßheit des Vertrages vom 30. Juni 1783, des Art. 71 des Wiener Traktats vom 9.

  7. Die Regierung Bech war vom 15. Juli 1926 bis 5. November 1937 die Regierung im Großherzogtum Luxemburg, die von Staatsminister Joseph Bech gebildet wurde. Nach dem Rücktritt von Pierre Prüm überlegte die Großherzogin zunächst, dem ehemaligen Staatsminister von Maria-Adelheid Hubert Loutsch mit der Regierungsbildung zu beauftragen.