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  1. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Fon: 0751 / 3 63 54-0 Fax: 0751 / 3 63 54-54 E-Mail: info@rvbo.de Internet: www ...

  2. Karte der Mittelbereiche in der Region Bodensee-Oberschwaben. Ravensburg bildet zusammen mit Weingarten und Friedrichshafen das Oberzentrum der Region Bodensee-Oberschwaben. Ravensburg und Weingarten übernehmen für ihren Einzugsbereich auch die Funktion des Mittelzentrums. Der Mittelbereich umfasst die südwestlichen Gemeinden des Landkreises ...

  3. herzlich willkommen auf der Internetseite des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben. Hier erhalten Sie erste Informationen über uns und unsere Tätigkeit. Im Gebiet der Landkreise Ravensburg und Sigmaringen sowie des Bodenseekreises sind wir zuständig für die Regionalplanung – also dafür, dass unsere Region erfolgreich und lebenswert ...

  4. de.wikipedia.org › wiki › LinzgauLinzgauWikipedia

    Linzgau. Der Linzgau vor dem Bodensee ( Obersee ): Unten Pfullendorf, erhaben Schloss Heiligenberg, im Hintergrund die Alpen. Der Linzgau ist eine Landschaft im Süden Baden-Württembergs. Im Süden wird sie vom Bodensee, im Osten von der Schussen begrenzt; im Westen reicht sie etwa bis Überlingen und nördlich bis nach Pfullendorf .

  5. 5. Apr. 2018 · April 2018. Die Region Oberschwaben reicht von Friedrichshafen im West bis Lindau im Osten und nördlich etwa bis Ulm – also der württembergische Teil am Bodensee. Für den Bodensee-Urlaub ist vor allem der Bereich am Bodensee interessant. Oberschwaben, mit Ausnahme der größeren Städte ist vor allem durch den Maschinenbau und ...

  6. Datei:Locator map Regionalverband Bodensee-Oberschwaben in Germany.svg. Sprachen hinzufügen. Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt. Bildli ; Diskussion; Alemannisch ...

  7. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist Träger der Regionalplanung für das Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen. Zu seinen Aufgaben zählen nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg sowie nach den Beschlüssen seiner Verbandsversammlung.