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    Wissen, was der Markt im Bereich Regelung bietet. Regelung im Überblick! Alle Hersteller, Bilder und Details

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  1. Die 1-Prozent-Regelung greift bei privat genutzten Firmenwägen auch dann, wenn der Arbeitnehmer einen privaten Zweitwagen besitzt und nutzt. Gleiches gilt, wenn sich auf dem Geschäftswagen Werbung für die Firma befindet. Steht der Wagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, geht das Finanzamt davon aus, dass er auch privat genutzt wird.

  2. 18. Jan. 2017 · Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer: Firmenwagen: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch. Überlässt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein Fahrzeug für private Fahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, stellt das steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Wie wird dieser geldwerte Vorteil berechnet? Weiter

  3. Wenn Sie als Selbstständiger der Firmenwagen für private Zwecke nutzen, wird dies als geldwerter Vorteil gewertet. Darauf ist Einkommensteuer zu zahlen. Zur Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils stellt das Finanzamt zwei Varianten zur Auswahl. Die Versteuerung mit der 1% Regelung; Die Versteuerung auf Basis eines Fahrtenbuchs

  4. Firmenwagenrechner: Mit der 1 Prozent Regelung, 0,5 Prozent Option für Elektroautos oder Fahrtenbuch den geldwerten Vorteil richtig berechnen. Dienstwagenrechner 2020: Geldwerten Vorteil für den ...

  5. 22. März 2022 · Im Wesentlichen gelten die Regelungen zur 1%-Regelung und zum Fahrtenbuch bei der Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer oder Selbstständige entsprechend. Auch die Fahrten zum Betrieb werden regelmäßig mit 0,03 % versteuert. Einige Besonderheiten für Selbstständige werden in den folgenden Kapiteln erläutert.

  6. 17. Mai 2024 · Nutzt der Arbeitnehmer nur selten den Firmenwagen für Privatfahrten, so kann sich das Führen eines Fahrtenbuchs begünstigender als die Anwendung der 1%-Regelung auf die Steuer auswirken. Ob es sich hierbei um ein richtiges Buch oder ein digitales Fahrtenbuch handelt, ist dabei irrelevant.

  7. Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.