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  1. Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass in Ihrem Betrieb oder einer Betriebsabteilung Kurzarbeit notwendig ist – mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

  2. Sofern Ihnen das Kurzarbeitergeld für den beantragten Zeitraum aufgrund von vorhandenen Feiertagen und einem angegebenen IST- Entgelt von 0,00 EUR unter Abzug eines pauschalierten Betrages gekürzt erstattet wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor: Falls Kurzarbeitergeld auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Feiertage abgerechnet und beantragt wurde, die an Feiertagen gearbeitet ...

  3. 21. März 2024 · Am 23.4.2020 wurde das Kurzarbeitergeld erhöht. Die erhöhten Sätze waren abhängig von der Bezugsdauer. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhielten: ab dem vierten Monat 70 bzw. 77 Prozent des Lohnausfalls. ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent des Lohnausfalls. Wichtig: Diese erhöhten Kurzarbeitergeld-Sätze galten nur bis zum 30.06.2022.

  4. Informationen zur Anzeige von Kurzarbeit. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen bzw. beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten für Arbeitgeber aus dem Agenturbezirk Fürth sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch ...

  5. Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass in Ihrem Betrieb oder einer Betriebsabteilung Kurzarbeit notwendig ist – mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

  6. 1. Apr. 2020 · Zunächst muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer rechtzeitig über die Einführung der Kurzarbeit informieren und erforderlichenfalls deren Einverständniserklärungen einholen. In dem Antrag auf ...

  7. Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen.