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  1. 8.1 Antragstellung erfolgte durch einen prüfenden Dritten Erfolgte die Antragstellung über prüfende Dritte, ist eine Schlussabrechnung vorgesehen. Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten, ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des ...

  2. außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) an Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen im November 2020 in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28.

  3. Zur Entgegenwirkung der Folgen des sogenannten „Wellenreiter-Lockdown“ in November 2020 wurde zudem eine außerordentliche Wirtschaftshilfe mit dem Namen „Novemberhilfe“ eingeführt. Unternehmen aus den betroffenen Branchen, die aufgrund der neuen Maßnahmen temporär schließen mussten, werden in wirtschaftlicher Hinsicht enorm belastet.

  4. 1.3 Die „Vollzugshinweise für die Gewährung der erweiterten Corona-Dezemberhilfe als außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ und des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 5. 2.

  5. I. Beschreibung der Novemberhilfe. Zweck der Novemberhilfe. Diese Novemberhilfe ist in Form einer Billigkeitsleistung gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der Landeshaushaltsordnung (LHO) als freiwillige Zahlung zu gewähren, wenn Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aufgrund der Corona ...

  6. 1. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt den Beschluss einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe der MPK vom 28. Oktober 2020, um die von den temporären Schließungen im November 2020 erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Die Wirtschaftsministerkonferenz erwartet von den antragsberechtigten Unternehmen ...

  7. 2. Dez. 2021 · Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich – in Umsetzung des MPK-Beschlusses vom 18. November 2021 und im Lichte des heutigen MPK-Beschlusses – auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden.