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  1. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die … Navigation überspringen

  2. Eine Schnellrestaurant hatte im November 2019 einen Umsatz von 16.000 EUR durch Verzehr im Restaurant und 4.000 EUR durch Außer-Haus-Verkauf. Es erhält daher eine Novemberhilfe in Höhe von 12.000 EUR (75 % von EUR 16.000), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 % des Vergleichsumsatzes). Dafür kann das Schnellrestaurant im ...

  3. 9. Nov. 2020 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe ist als Entschädigung für Umsatzeinbußen durch die Verschärfung der Corona-Maßnahmen im November 2020 gedacht und muss nicht zurückgezahlt werden. Aber: Der Zuschuss ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird bei der Einkommensteuererklärung bzw. der Festlegung der Körperschaftssteuer berücksichtigt.

  4. 30. Apr. 2021 · Außerordentliche Wirtschaftshilfen November und Dezember. Die Novemberhilfe und Dezemberhilfe des Bundes richten sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind, d.h. Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 bzw. vom 25.

  5. 23. Apr. 2021 · Am 30.04.2021 läuft die Antragsfrist für Erstanträge bei der Corona-November- bzw. Dezemberhilfe ab. Was Antragsteller jetzt unbedingt beachten müssen, wenn sie außerordentliche Wirtschaftshilfen beantragen: Es handelt beim 30.4.2021 sich um eine Ausschlussfrist für die Erst-Beantragung von November- bzw. Dezemberhilfe. Das … Weiterlesen →

  6. Im Folgenden bezeichnet der Bundesrechnungshof die November- und Dezemberhilfe für das Jahr 2020 auch gemeinsam als außerordentliche Wirtschaftshilfe. Mit der November- und Dezemberhilfe für das Jahr 2020 werden den von der Schließung Be-troffenen maximal 75 % des Vergleichsumsatzes im November bzw. Dezember 2019.

  7. Eine Buchhandlung betreibt auch ein Café, welches aufgrund einer Schließungsanordnung der Länder im November 2020 den Betrieb einstellen musste. Das Unternehmen gilt als "Mischbetrieb" und wäre dann antragsberechtigt, wenn das Café mindestens 80 % zum Gesamtumsatz beiträgt.