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  1. Juli 2022 gilt wieder die reguläre Höhe des Kurzarbeitergeldes von 60/67 % nach §105 SGB III, für die Abrechnung des Kug für die Monate vor Juli 2022 bleibt die Regelung des § 421c Abs. 2 SGB III weiter relevant. Danach wird ab dem 4. Bezugsmonat das Kug auf 70/77 % und ab dem 7.

  2. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020, verlängert. 1. Ausgangssituation. Bisher beträgt die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld 12 Monate. Daher konnten bisher Betriebe, deren Kurzarbeitergeld-Zeitraum im Jahr 2020 endete, nicht ohne die Unterbrechung von 3 Monaten (§ 104 Abs. 3 ...

  3. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie ist bereits verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt bis Ende März 2022. Die entsprechende Verordnung betraf ...

  4. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 31. März 2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 SGB III hinaus auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum Ablauf des 31. März 2022, verlängert.

  5. Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Förderhöhe. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

  6. Wenn innerhalb der Bezugsdauer die Kurzarbeit für einen oder zwei zusammenhängenden Kalendermonaten unterbrochen wird, verlängert sich die Bezugsdauer gemäß § 104 Abs. 2 SGB III um diesen Zeitraum. Entsprechende Unterbrechungen können auch mehrfach während eines Bezugszeitraums eintreten. Der Arbeitsausfall muss in diesen Fällen nicht neu angezeigt werden. Soll die Bezugsdauer ...

  7. Voraussetzungen und Bezugsdauer 9 . 1.1 Allgemeines 9 1.2 Erheblicher Arbeitsausfall 9 1.3 Vermeidbarer Arbeitsausfall 10 1.4 Bezugsdauer 11. 2. Tatbestände, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausschließen 12 . 2.1 Ausgeschlossene Personengruppen 12 2.2 Weitere Ausschlussgründe 12 2.3 Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer/-innen