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  1. Außerdem wird die bis zum 31.12.2022 befristete Möglichkeit für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern, Kurzarbeitergeld zu beziehen, bis zum 30.06.2023 verlängert. 2. Auftrag und Ziel. Mit dieser Weisung werden die Auswirkungen der unter Ziffer 1 beschriebenen Verordnung auf das operative Geschäft der BA zusammengefasst.

  2. Informationen zu den wichtigsten Bestimmungen für Unternehmen. Die bis 30.6.2023 geltende Kurzarbeit wird bis 30.9.2023 verlängert . Die infolge der vorgelagerten Arbeitsmarktprüfung sehr restriktive Genehmigungspraxis wird beibehalten. Mit 1.10.2023 erfolgt der Umstieg auf ein Kurzarbeitsmodell, bei dem sich die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für ...

  3. 11. Dez. 2022 · Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023." Nach Angaben des RND ging die Verordnung bereits durch die Ressortabstimmung und soll am ...

  4. 14. Dez. 2022 · Wieder mehr Anträge Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit ins Jahr 2023 verlängert. Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit ins Jahr 2023 verlängert. Die Sonderregeln zur Kurzarbeit sollen bis Sommer 2023 bestehen bleiben. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sollen weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen können. Von Karin Birk.

  5. Die Erfassung der einzelnen Arbeitnehmer_innen in Kurzarbeit und Abrechnung erfolgt anhand einer Abrechnungsdatei. Ihnen stehen dazu zwei Wege zur Verfügung: Weg 1: AMS-Webanwendung (empfohlen für eine Abrechnung von bis zu 150 Arbeitnehmer_innen) Weg 2: AMS-Excel-Projektdatei.

  6. 31.07.2023 bei Qualifizierung während KUG 50% bis 31.07.2024 (§ 106a SGB III) -verlängert durch das Weiterbildungsgesetz bis 7/24 - KUG-Regelungen 2020 –2023 im Überblick Hinweis: Für die Fristen ist ein tatsächlicher KUG-Bezug erforderlich, allein die Anzeige der Kurzarbeit genügt nicht.

  7. Juli 2023. Gerade in der Hochphase der Corona-Pandemie hat die Kurzarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Entlassungen geschützt. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit ist nicht mehr ...