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  1. 10. Juni 2021 · Nimmt ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Urlaub, steht ihm trotz verringerter Arbeitszeit das reguläre Urlaubsgeld zu. ‌ ‌Während der Kurzarbeit ist unter Umständen eine anteilige Kürzung des Urlaubsanspruches zulässig. Das legt zumindest ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nahe.

  2. Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  3. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Lohn, so wie ihn der Arbeitnehmer vor der Kurzarbeit erhalten hat. Dies ist in den Fällen realistisch, in denen der Arbeitnehmer seiner vollen Arbeitsverpflichtung während der Kündigungsfrist nachkommen kann. Der Arbeitgeber zahlt nur den reduzierten Lohn für die verkürzte Arbeitszeit.

  4. Was ist Kurzarbeit? Bei Kurzarbeit verringert der Arbeitgeber die Arbeits-zeit. Dies ist auch bis 100 % bei der sogenannten „Kurzarbeit 0“ möglich. Die Beschäftigten erhalten in dieser Zeit einen Ausgleich von der Bundesagentur für Arbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung, das sogenannte Kurzarbeitergeld. Kurzarbeit ist also

  5. Keine gesetzliche Ankündigungsfrist. Eine gesetzliche Ankündigungsfrist für die Einführung von Kurzarbeit gibt es nicht. Grundsätzlich kann die Ankündigung von Kurzarbeit jederzeit erfolgen, auch wenn im Regelfall zunächst die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer eingeholt werden muss. Die Anmeldung von Kurzarbeit erfolgt meist als ...

  6. 20. Mai 2020 · Natalie Schirmer ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und Senior Associate im Münchner Büro. Das könnte Sie auch interessieren: Feiertage während der Kurzarbeit. Urlaub und Kurzarbeit: Was müssen Arbeitgeber beachten? EuGH: Keine Kürzung der Urlaubsvergütung bei Kurzarbeit. Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall wegen des Coronavirus

  7. 4. März 2024 · Nach deutschem Recht ist immer noch umstritten, welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer hat. Der Europäische Gerichtshof hat bereits Ende 2012 in einem Urteil klargestellt: Nach EU-Recht muss kein Urlaub gewährt werden, wenn wegen Kurzarbeit "Null" keine Arbeitspflicht bestand. mehr