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  1. Seit 1980 gehört der Name zu den Top 50 der deutschen Jungennamen-Hitliste. Es hat aber ein Abwärtstrend eingesetzt. Der Name Fabian wurde in Deutschland von 2010 bis 2021 ungefähr 25.500 Mal als erster Vorname vergeben. Aktuelle Statistiken: Fabian als Babyname; Varianten. Fabien (französisch) Fabio (italienisch) Fabienne (weiblich)

  2. de.wikipedia.org › wiki › FabienneFabienne – Wikipedia

    Fabienne ist die französische weibliche Variante des römischen Cognomens Fabianus und damit eine Variante von Fabian. Die männliche Form des Namens lautet Fabien. Verbreitung. Der Name Fabienne ist überwiegend im französischen Sprachraum verbreitet.

  3. Der Unterschied zwischen „Valerij“ und dem weiblichen Vornamen „Valerie“ liegt nicht nur in der Schreibweise, sondern auch in der Aussprache: beim männlichen Vornamen liegt die Betonung auf dem „e“ und das „V“ wird als „W“ gesprochen. Bei der weiblichen Form wird das „l“ wie ein Doppelkonsonant gesprochen.

  4. Info zur männlichen Form Franz: entstanden als Spitzname 'Francesco' ('kleiner Franzose', 'Französlein') von Giovanni Bernardone, bekannt als hl. Franziskus von Assisi; die deutsche Form 'Franziskus' ist eine Latinisierung dieses italienischen Spitznamens, der verbreitete Vorname 'Franz' wiederum eine Kurzform davon.

  5. Herkunft und Bedeutung des Vornamens Bente. „Hi, ich bin Bente …“ – hier drohen Missverständnisse: Im skandinavischen Raum, vor allem in Dänemark und Schweden, ist Bente eine weibliche Form von Benedikt. In Deutschland wird dieser Name vor allem an der Nordseeküste vergeben. Doch Achtung: In Ostfriesland werden Jungen auf den Namen ...

  6. Weiblicher Vorname griechischer Herkunft; weibliche Form von Alexander. Info zur männlichen Form Alexander: bekannt durch Alexander den Großen, König von Makedonien (356-323 v.Chr.), bisher trugen acht Päpste den Namen Alexander: Alexandro: Portugiesisch: Portugiesische Variante von Alexander: Almeida: Portugiesisch

  7. Nach § 262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden soll der Vorname eindeutig männlich oder weiblich sein. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellen etablierte Namen wie