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  1. 21. Juli 2022 · Juli 2022 von 9.984 auf 10.347 Euro pro Jahr. Ein höherer Grundfreibetrag bedeutet, dass vom Gehalt weniger Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt werden muss. Somit erhöht sich das Netto-Einkommen.

  2. 12. Mai 2022 · Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro ...

  3. 19. Okt. 2022 · Insbesondere wurde der Zinssatz der sog. Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 geändert. Diese Änderung gilt rückwirkend in allen offenen Fällen. In dem ersten BMF-Schreiben vom 22. Juli 2022 werden Anwendungsfragen der zuvor dargelegten Rechtsänderungen beantwortet. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen ...

  4. 29. Mai 2024 · 9 €. Quelle: Pfän­dungs­frei­gren­zen-Bekanntmachung 2023 und 2024 (Stand: April 2024) Doch gibt es für die Pfändungsfreigrenze auch einen Höchstbetrag: Seit 1. Juli 2023 sind alle Beträge über 4.298,81 Euro voll pfändbar. Neu: Ab 1. Juli 2024 liegt der Höchstbetrag bei 4.573,10 Euro.

  5. Neu: Ab 2022 ist zu dem bestehenden Verkehrsabsetzbetrag ein Zuschlag für Steuerpflichtige, deren Einkommen 16.000 EUR nicht überschreitet, zu berücksichtigen. Der Zuschlag zum VAB wird bei einem Einkommen zwischen 16.000 EUR und 24.500 EUR gleichmäßig auf null eingeschliffen.

  6. Berechnen Sie mit dem Einkommensteuer­rechner die voraus­sichtliche Steuerbelastung für 2023 und 2024. Dabei wird die 2024 erhöhte Soli-Freigrenze selbstverständlich berücksichtigt. Rechner werbefrei in Ihre Firmen-Website einbinden. Einkommensteuer-Rechner. Steuerjahr.

  7. 1. Jan. 2022 · Das Jahr 2022 wird weniger Steuern bringen – zumindest etwas weniger, dafür aber für alle, für Angestellte wie für Selbstständige. Denn ab 1.1.2022 wird auch der Grundfreibetrag angehoben. Dieser Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen steuerfrei bleibt. Die neuen Werte sind: