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  1. Verfahrensablauf. Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle steht Ihnen auch ein Onlineantrag zur Verfügung. Das Formular erhalten Sie dort oder auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dort können Sie auch eine ...

  2. Wegweiser Versorgungsamt (© kamasigns / fotolia.com) Für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist ein Versorgungsamt oder ein Amt für soziale Angelegenheiten (ASA) zuständig. Inhaltsübersicht. 1. SGB IX Teil 2 als Rechtsgrundlage. 2.

  3. Schwerbehindertenausweis beantragen. Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Menschen, gelten als schwerbehindert. Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen ...

  4. Beim Landratsamt Göppingen ist eine Anlaufstelle beim Kreissozialamt, Sekretariat der Amtsleitung, 1. Stock, Zimmer 182, Lorcher Straße 6, eingerichtet. Zu erreichen unter: Tel. +49 7161 202-4101. Fax +49 7161 202-4191.

  5. Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle steht Ihnen auch ein Onlineantrag zur Verfügung. Das Formular erhalten Sie dort oder auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.

  6. Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle (Landratsamt oder Gemeinde) beantragen. Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, auf der Homepage des Landratsamts oder auf der Internetseite des Regierungspräsidium Stuttgart. Sie können sich auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen. Tipp:

  7. Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält. die einzelnen Behinderungen, den Grad der Behinderung (GdB) und; die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).