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  1. Vor einem Tag · Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

  2. Vor 3 Tagen · Frage von Mark B. • 07.05.2024. Sehr geehrter Herr Buschmann, Angesichts des demographischen Wandels und des bevorstehenden Ausscheidens der Babyboomer-Generation aus dem Erwerbsleben, würde ich gerne von Ihnen wissen: Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024. Wir leben in der Tat in einer alternden Gesellschaft.

  3. www.abgeordnetenwatch.de › profile › marco-buschmannMarco Buschmann

    7. Mai 2024 · Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erhalten, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, bereitet das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vor.

  4. 18. Mai 2024 · Die SPD-Bundestagsfraktion hält den Vorschlag von FDP-Justizminister Buschmann für ein »völlig falsches Signal«. 8. März 2024, 14.49 Uhr • 1 Min Zur Merkliste hinzufügen

  5. www.abgeordnetenwatch.de › profile › marco-buschmannMarco Buschmann

    7. Mai 2024 · Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

  6. 6. Mai 2024 · Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erhalten, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, bereitet das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vor.

  7. www.abgeordnetenwatch.de › profile › marco-buschmannMarco Buschmann

    Vor einem Tag · Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.