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  1. 2. Mai 2024 · Die Anlage der Vfg. enthält ein Muster der Bestätigung über Geldzuwendungen i.S.d. § 10b EStG an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen, die vom Kassierer des Schulelternbeirats auszustellen ist.

  2. 15. Mai 2024 · Januar 2017 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AöR “. (2) Gemeinsame Träger der Anstalt sind das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium, sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beigetreten sind.

  3. 2. Mai 2024 · Juristische Personen des öffentlichen Rechts (→ Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), die öffentlich- rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern. Dazu gehören auch Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (R 4.1 Abs. 1 Satz 2 KStR).

  4. Vor 3 Tagen · Das deutsche Recht teilt sich in das öffentliche Recht und das Privatrecht auf: Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat. Außerdem kümmert es sich um alles, was die staatliche Verwaltung betrifft, zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung, das Steuerrecht oder das Strafrecht.

  5. 2. Mai 2024 · Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die von einem Zuschussgeber im eigenen Interesse ohne Gegenleistung an einen Zuschussnehmer geleistet werden. Z.B. Zahlungen durch Stiftungen oder andere öffentliche Einrichtungen, Zahlungen oder Vermögensvorteile durch den Arbeitgeber. Zuschüsse können als Entgelt, als Wirtschaftsgut oder als ...

  6. 15. Mai 2024 · Es nimmt mit Ausnahme der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 und 2 die Aufgaben der Stiftungsbehörde für Stiftungen wahr, an denen der Bund, das Land oder eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, die unmittelbar der Aufsicht der Bundes- beziehungsweise Landesregierung oder oberster Bundes- beziehungsweise Landesbehörden unterliegen, als Stifterin oder Stifter oder Zustifterin oder ...

  7. 1. Mai 2024 · Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 50) § 50 Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 882a ZPO, § 15 Nummer 3 EGZPO) Bereich erweitern 3. Zwangsvollstreckung während eines Insolvenzverfahrens (§ 51)