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  1. 20. Juni 2023 · Der neue Verfassungsschutzbericht zeigt: Die Gewaltbereitschaft steigt - vor allem bei Rechtsextremen und "Reichsbürgern". Auch Cyberattacken und Spionage bereiten den Verfassungsschützern Sorgen.

  2. Rechte Gewalt in Deutschland nach 1945. 02.12.2022 / 12 Minuten zu lesen. Die rechte Gewalt der 1990er Jahre zeichnet sich durch mehrere Besonderheiten aus: Sie wurde zu einem Massenphänomen, sie blieb relativ wenig sanktioniert, und sie zielte zumindest in einigen Regionen Ostdeutschlands darauf, den öffentlichen Raum zu kontrollieren. Der ...

  3. Frauen vor Gewalt schützen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen.

  4. 26. März 2024 · Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt rund 25.700 Straftaten mit rechtsextremistischem und circa 4.250 mit linksextremistischem Hintergrund begangen. Die häufigste Straftat bei Rechtsextremisten waren Propagandadelikte mit etwa 15.100 Fällen; bei den Linksextremisten hingegen Sachbeschädigungen mit ungefähr 2.300.

  5. Gewalt gegen Frauen in Deutschland 2023. Triggerwarnung für folgende Inhalte: Gewalt an Frauen, Mord. Laut kriminalstatistischer Auswertung des Bundeskriminalamts zu Partnerschaftlicher Gewalt waren 2023 132.966 Frauen und 34.899 Männer von partnerschaftlicher Gewalt betroffen. Die Anzahl der erfassten Opfer ist in den letzten fünf Jahren um ...

  6. Wenn Gewalt gegen Kinder durch Menschen ausgeübt wird, die eigentlich für ihren Schutz verantwortlich sind, wird dies als Misshandlung ("maltreatment") bezeichnet. Unterschieden wird dabei zwischen körperlicher Misshandlung, sexualisierter Gewalt, psychischer bzw. emotionaler Misshandlung und Vernachlässigung.

  7. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinder­rechts­konvention. Mit der Rati­fi­zie­rung dieser Kon­ven­tion hat sich Deutsch­land dazu ver­pflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und päda­go­gischen Maß­nahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der Gewalt­anwendung, Miss­hand­lung und Ver­wahr ...