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  1. de.wikipedia.org › wiki › 4545 – Wikipedia

    45 45 in anderen Kalendern Äthiopischer Kalender: 37/38 Buddhistische Zeitrechnung: 588/589 (südlicher Buddhismus); 587/588 (Alternativberechnung nach Buddhas Parinirvana) Chinesischer Kalender: 45. (46.) Zyklus, Jahr der Holz-Schlange 乙巳 (am Beginn des Jahres Holz-Drache 甲辰) Griechische Zeitrechnung 4. Jahr der 205./1. Jahr der 206 ...

  2. Strafgesetzbuch (StGB) § 45. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

  3. Die Leistung nach Satz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. (2) Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht, sobald die in Absatz 1 Satz 1 genannten ...

  4. 4. Jan. 2021 · Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI. Geschrieben von am 4. Januar 2021. Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

  5. § 45 Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (1) 1 Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses bei dem Gericht zu stellen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. 2 Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn der Antrag rechtzeitig bei dem Gericht gestellt wird, das über den Antrag entscheidet.

  6. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021 ( BGBl. I S. 1444), in Kraft getreten am 10.06.2021 Gesetzesbegründung verfügbar. Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - § 45 - (1) 1 Der Träger einer Einrichtung, nach § 45a bedarf für den ...

  7. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. (1) 1 Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. 2 Das gleiche Recht haben sie. 1. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, 2.

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