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  1. Auf offener Straße brutal überfallen, in vertrauter Umgebung betäubt und entführt oder durch perfide Täuschungen auf DDR-Gebiet gelockt und dort rechtswidrig festgehalten. Etwa 400 Menschen teilen ein Schicksal: Sie wurden in den 1950er und 1960er Jahren aus der Bundesrepublik und vor allem aus West-Berlin in die DDR verschleppt und dort inhaftiert. Dahinter steckte oft das Ministerium ...

  2. Strafgesetzbuch (StGB)§ 239a Erpresserischer Menschenraub. (1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu ...

  3. Menschenraub ist ein US-amerikanischer Spielfilm aus dem Jahr 1956. Der Film von Regisseur Alex Segal beschreibt die Entführung eines Industriellensohnes und wie die Familie des Opfers daran beinahe zerbricht. Handlung. In einer Kleinsta ...

  4. Erpresserischer Menschenraub. Der erpresserische Menschenraub ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen die persönliche Freiheit und ist im 18. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 239a normiert. Die Norm enthält zwei Tatbestandsalternativen, die im Vorfeld der Erpressung ...

  5. Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge. Wird durch den erpresserischen Menschenraub jedenfalls leichtfertig der Tod des Opfers verursacht, so droht eine höhere Strafe – nämlich eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit. Leichtfertig ...

  6. 26. Feb. 2024 · Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB, und Geiselnahme, § 239b StGB, werden in Klausuren extrem oft übersehen, obwohl beide Tatbestände mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren keine unbeachtliche Strafandrohung haben. Diese Delikte können vor allem im Anschluss an die Abgrenzungsproblematik Raub und räuberische Erpressung relevant werden ...

  7. 5. Juli 2012 · Geht man davon aus, dass sowohl der erpresserische Menschenraub als auch die Geiselnahme in Zwei-Personen-Verhältnissen eine gewisse „Stabilisierung“ der Bemächtigungslage verlangen, um diese Tatbestände von der „einfachen“ (räuberischen) Erpressung bzw. sonstigen Nötigungsdelikten abgrenzen zu können (vgl. dazu nur Kindhäuser, LPK, 4.