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  1. 18. Dez. 2023 · Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme (§ 45 Abs. 1a SGB V – neu) kann, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, parallel zum Anspruch auf Kinderkrankengeld für ein schwersterkranktes Kind (§ 45 Abs. 4 SGB V) oder dem Krankengeld bei stationärer Begleitung von Menschen mit Behinderung ...

  2. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 SGB V gilt auch in den Fällen nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V. Das bedeutet, dass die Anspruchsvoraussetzungen nach § 45 Abs. 1 SGB V mit Ausnahme der Erkrankung des Kindes und des ärztlichen Nachweises vorliegen müssen. Zusätzlich muss aus einem der in § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V genannten

  3. Anlage 1 (zu § 135d)Leistungsgruppen der Krankenhausbehandlung. Anlage 2 (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V)Datenschutz-Folgenabschätzung. § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes (1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch.

  4. 9. Nov. 2010 · Die konkrete Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1a SGB V. Damit ein Anspruch auf das Kinder-Krankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils besteht, müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Elternteil, der das Kind in die stationäre Krankenhausbehandlung begleitet, muss gesetzlich krankenversichert sein.

  5. Anlage 1 (zu § 135d)Leistungsgruppen der Krankenhausbehandlung. Anlage 2 (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V)Datenschutz-Folgenabschätzung. § 47 SGB V Höhe und Berechnung des Krankengeldes (1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit.

  6. 23. Nov. 2021 · Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Eltern 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Bezug von Einmalzahlungen in den der Freistellung von Arbeitsleistung vorangegangenen zwölf Kalendermonaten 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Dieser Anspruch kann auch nicht wie der nach § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen werden. Bestehen im ...

  7. 26. Apr. 2021 · Mit § 45 Abs. 2a SGB V wurde dazu rückwirkend zum 5.1.2021 der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach Absatz 1 abweichend von Absatz 2 für das Kalenderjahr 2021 erweitert. Nach § 45 Abs. 2a Satz 1 SGB V besteht für das Kalenderjahr 2021 für jedes Kind längstens für 20 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 40 Arbeitstage ein Anspruch auf Kinderkrankengeld.