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  1. Staatskanzlei: Aufgaben und Organisation. Die Bayerische Staatskanzlei ist oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ihre Aufgaben sind in der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt. Aufgaben. Rundgang.

  2. Bundesbehörde (Deutschland) Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes. Sie nehmen Aufgaben der bundeseigenen Verwaltung in Deutschland wahr. Zu den Bundesbehörden zählen die nicht rechtsfähigen Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung sowie voll-, teil- oder nichtrechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen der ...

  3. Organisation. Der Verfassungsschutz NRW ist die Abteilung 6 des Innenministeriums des Landes NRW. In acht weiteren Bundesländern ist der Verfassungsschutz ebenfalls eine Abteilung der jeweiligen Innenministerien. In sieben Ländern, darunter Bayern oder Sachsen, ist er eine eigenständige Behörde im Geschäftsbereich des Innenressorts.

  4. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGPP) wurde in Bayern erstmals im Oktober 2013 als eigenständiges Ministerium geschaffen. Das Ministerium hat seinen Sitz in Nürnberg sowie München. Es wurde herausgelöst aus dem bisherigen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.

  5. Zoll (Behörde) Zollverwaltung, häufig auch der Zoll ( französisch douane ), ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen.

  6. 17. Jan. 2024 · Die Organisation der Landesbehörden in Schleswig-Holstein gliedert sich in fünf Ebenen: Oberste Landesbehörden gemäß § 5 Abs. 1 LVwG sind die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, der Landesrechnungshof, die Landtagspräsidentin und der Präsident des Landesverfassungsgerichtes. Sie bilden die erste Ebene.

  7. Januar 2001. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, kurz Straßen.NRW, ist als Straßenbauverwaltung verantwortlich für die Planung, den Bau und den Betrieb des überörtlichen Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) und wurde als Landesbehörde zum 1. Januar 2001 gegründet.