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  1. Nachdem Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Wiener Kongress Gebietszuwächse erfahren hatte und zum Großherzogtum erhoben wurde, erließ Großherzog Karl August am 5. Mai 1816 eine für die damalige Zeit liberale landständige Verfassung .

  2. Verfassung [Bearbeiten] Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar vom 5. Mai 1816; weitere Rechtsnormen [Bearbeiten] Verordnung, betreffend die Uebertragung sachsen-weimarischer und sachsen-meiningenscher Rechtssachen auf das Reichsgericht (1879) Gesetzblätter#Sachsen-Weimar-Eisenach ...

  3. 1. In dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach besteht eine Landständische Verfassung, welche allen Theilen des Großherzogthums, als einem Ganzen, gemeinschaftlich ist. §. 2. Drei Stände sind in dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach als Landstände anerkannt: der Stand der Rittergutsbesitzer, der Stand der Bürger und der Stand ...

  4. Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach. 94,4 % Ev. 4,8 % Röm.-Kath. Der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Großherzogtum Sachsen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.

  5. 19. Apr. 2015 · Das damalige Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach wurde zum Großherzogtum erhoben und erhielt zugleich eine territoriale Vergrößerung. Mit der Erhebung zum Großherzogtum war außerdem eine Reform von Verwaltung und Verfassung verbunden. Das in der neuen landständischen Verfassung Sachsen-Weimar-Eisenachs vom 5. Mai 1816 erstmals in ...

  6. Sachsen-Weimar-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Es entstand 1741 als Personalunion, als das Herzogtum Sachsen-Eisenach an das Haus Sachsen-Weimar fiel. 1809 wurden Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar unter Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach per Verfassung auch staatsrechtlich (Realunion) zum ...

  7. Das Haus Sachsen-Weimar (ab 1741 Sachsen-Weimar und Eisenach und ab 1815 Sachsen-Weimar-Eisenach) ist ein deutsches Fürstenhaus, welches das Herzogtum Sachsen-Weimar und Eisenach bzw. das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach regierte. Es handelt sich um den ältesten Zweig der Ernestiner, die wiederum den älteren Zweig des Hauses Wettin bilden.