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  1. Für eine Leistung nach SGB II liegt der Regelsatz grundsätzlich bei 416 Euro im Monat für Alleinstehende und erhöht sich um 374 Euro pro weiterer im Haushalt lebende erwachsenen Person. Für Kinder gelten je nach Alter geringere Grenzen: bis 6 Jahre: 220 Euro im Monat. bis einschließlich 13 Jahre: 296 Euro. 14 bis 17 Jahre: 316 Euro.

  2. 18. März 2024 · Für Rentner, die langjährig versichert waren, gibt es seit Anfang 2021 einen neuen Rentenfreibetrag bei der gesetzlichen Rente. Dieser beträgt maximal die Hälfte des Regelbetrags für Alleinstehende. 2024 sind das 50 Prozent von 563 Euro, also 281,50 Euro. Dieser Teil der Rente wird auf die Grundsicherungsansprüche nicht angerechnet.

  3. Zur Berechnung der Grundsicherung gibt es einiges zu beachten, dass mit einbezogen wird. Ersparnisse und Rücklagen müssen bis auf einen Freibetrag ausgebraucht werden ( (§90 SGB XII) bzw. mit angegeben werden. Dieder Freibetrag liegt bei 2600 Euro für Alleinstehende und bei 614 Euro für den Partner (Verordnung zur Durchführung des §90 ...

  4. 21. Juli 2023 · Eine Mindesthöhe der Grundsicherung zu benennen, ist kaum möglich, da es sich um individuelle Berechnungen handelt. Wie viel Geld man tatsächlich erhält, hängt vom eigenen Einkommen und ...

  5. Berechnen Sie Ihre Grundsicherung online. Klicken Sie dazu einfach auf die Schaltfläche „Ergebnis versenden …“, nachdem Sie Ihre Daten in den Grundsicherungsrechner eingetragen haben. Die Ergebnisse unseres Grundsicherungsrechners dienen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine persönliche ...

  6. Grundsicherungs-Rechner. Mit dem folgenden Rechner können Sie ermitteln, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben und vorsorglich einen Antrag stellen sollten. Die Leistung erhalten Sie erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Rückwirkend können Sie die Grundsicherung nicht erhalten.

  7. Der Umfang der Leistungen besteht aus dem Regelbedarf, angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf bei z.B. einer Gehbehinderung und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Tragen Sie Ihre Daten in den Grundsicherungs-Rechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen". Anzeige.

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