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  1. Suchergebnisse:
  1. Bürger, die keinen Zugang zur Online-Terminvergabe haben, können selbstverständlich bei der Telefonzentrale (02933/81-0) telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache einen Termin vereinbaren. Zudem können Sie uns per E-Mail buergerbuero@stadt-sundern.de erreichen.

  2. Dort finden Sie in der Regel auch Hinweise, wie Sie einen Termin für die Beantragung des Personalausweises vereinbaren können. Immer häufiger können Sie diesen Termin auch online buchen. Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung bei Ihrem Bürgeramt über die benötigten Unterlagen. Wenn Sie kürzlich umgezogen sind, sollten Sie sich ...

  3. Online-Terminbuchung für das Bürgerbüro der Stadt Sundern. Alternativ können Termine auch telefonisch unter 02933/81-0 vereinbart werden. Alternativ können Termine auch telefonisch unter 02933/81-0 vereinbart werden.

  4. 4. Jan. 2024 · Auch das Bürgerbüro der Stadt Sundern ist wieder einsatzbereit: „Die Kolleginnen des Bürgerbüros haben nun endlich wieder vollen Zugriff auf das Meldesystem, um beispielsweise Reisepässe und Personalausweise ausstellen zu können“, so der Abteilungsleiter des Bürgerservice Stefan Laufmöller. Weitere Dienstleistungen wie An- und ...

  5. Online-Terminbuchung für das Bürgerbüro der Stadt Sundern. Alternativ können Termine auch telefonisch unter 02933/81-0 vereinbart werden. Alternativ können Termine auch telefonisch unter 02933/81-0 vereinbart werden.

  6. 4. Jan. 2024 · Öffnungszeiten. Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr; Dienstag 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr; Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr; Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr; Freitag 8 bis 12.30 Uhr. Auch das Standesamt der Stadt Sundern ist wieder voll einsatzbereit und unter Telefon 02933-81191 ...

  7. 24. Jan. 2022 · Sundern: Bürgerbüro bietet Rückrufservice für Terminwünsche an. Sun­dern. Für Ter­min­wün­sche ist das Bür­ger­bü­ro der Stadt Sun­dern unter der E‑Mail-Adres­se buergerbuero@stadt-sundern.de erreich­bar. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen rufen schnellst­mög­lich zurück. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ohne Inter­net bzw.