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  1. Berufsbegleitend Soziale Arbeit dual studieren: Mit den flexiblen Studiengängen der FOM. Sichere deine Zukunft: Studieren an der FOM + Ausbildung im Betrieb. Jetzt informieren.

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  1. www.dhbw-stuttgart.de › studierendenportal › sozialwesenVorlesungspläne - DHBW Stuttgart

    Vorlesungspläne für die Studienjahrgänge 2021 bis 2023. Bitte beachten Sie, dass im neuen Format der Vorlesungspläne aus Datenschutzgründen Namen der Dozierenden nur angezeigt werden, wenn Sie über VPN (Virtual Private Network) angemeldet sind. Kurse A-F (SO21+SO22) / Kurse A-G (SO23) (06. April bis 30. Juni 2024) (PDF)

  2. www.dhbw-stuttgart.de › studierendenportal › sozialwesenBachelorarbeit - DHBW Stuttgart

    Die Bachelorarbeit ist zum einen in gedruckter, gebundener Ausfertigung (2 Exemplare) und zum anderen in elektronischer Form (Textdatei und gegebenenfalls weiterer digitaler Anlagen) bei der Studienakademie einzureichen. Maßgeblich sind die Ausführungen zur Bachelorarbeit in der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät Sozialwesen Stuttgart.

  3. Studienbereich Sozialwesen. Das Bachelor-Studium „Soziale Arbeit“ an der DHBW umfasst ein übergreifendes und interdisziplinäres Curriculum, das Themen der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik abdeckt. Etwa achtzig Prozent der theoretischen Studieninhalte sind unabhängig von der gewählten Studienrichtung identisch, so dass die Absolvent ...

  4. CHORMÄLEON - Chor der DHBW Stuttgart Culture Connection und Buddy Programme

  5. CHORMÄLEON - Chor der DHBW Stuttgart Culture Connection und Buddy Programme

  6. www.dhbw-stuttgart.de › studierendenportal › idlKrankmeldung - DHBW Stuttgart

    Krankmeldungen an Klausur- und Prüfungstagen müssen vor Klausur-/Prüfungsbeginn per E-Mail im Sekretariat gemeldet werden. Das in diesem Fall erforderliche ärztliche Attest (siehe unten: Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit) muss unverzüglich vorgelegt werden. Krankmeldung. Da es sich an der DHBW um ...

  7. Maßgeblich ist die Studien- und Prüfungsordnung (StuPrO) DHBW Sozialwesen. Wiederholen von Modulprüfungen: Bitte beachten Sie den § 17 StuPrO. Das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung kann nur ein Mal pro Studienjahr noch einmal mit einer mündlichen Prüfung ausgeglichen werden! Dies bezieht sich auch auf