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  1. Suchergebnisse:
  1. Die Promotion unterliegt keiner Regelstudienzeit. Wenn Sie sich immatrikulieren, ist die Immatrikulation jedoch auf acht Semester beschränkt. Sollten Sie Ihre Promotion innerhalb dieser vier Jahre nicht fertig stellen, können Sie die Promotion - auch ohne Immatrikulation - zu einem späteren Zeitpunkt abschließen.

  2. Einschreibung. Zu Beginn des Studiums führt Ihr erster Weg zum Studierendensekretariat, denn dort werden Sie eingeschrieben. Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach beworben und einen Platz erhalten haben, finden Sie Ihre Einschreibungsfrist im Zulassungsbescheid. Für zulassungsfreie Studienfächer (Ausnahme ...

  3. Immatrikulation Promotion. Ausführliche Informationen über die Promotionsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten, die das Studienangebot an der Universität Potsdam vorstellen. Internationale Promotionsstudierende können sich im Welcome Center der Universität Potsdam zu Themen wie Visum, Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung beraten lassen.

  4. Eine erneute Immatrikulation ist nicht erforderlich. 1. Online-Formular ausfüllen. Die postalische Immatrikulation setzt das Ausfüllen des Online-Immatrikulationsantrags voraus. Insbesondere sind Sie dazu verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter der Sie bis zur Bestätigung der endgültigen Immatrikulation erreichbar sind.

  5. Die Immatrikulation findet vom 01.02. – 04.04.2024 im Service Center Studium in der Sedanstr. 6, 79098 Freiburg, statt. Bitte beachten Sie auch ggf. die auf Ihrem Zulassungsbescheid angegebenen individuellen Immatrikulationsfristen. Wir nehmen Ihre Unterlagen gern persönlich oder per Postweg entgegen.

  6. Promotion – Studium. Sie haben Ihr Studium abgeschlossen, möchten aber Ihre Forschungen noch vertiefen? Vielleicht streben Sie sogar eine Karriere in der Wissenschaft an? Dann kann eine Promotion die richtige Wahl für Sie sein. Wenn Sie an der JGU promovieren möchten, müssen Sie sich als Doktorand*in registrieren.

  7. Für Ihre Immatrikulation an der Universität Konstanz benötigen wir den Nachweis der Exmatrikulation (Exmatrikulationsbescheinigung) durch Ihre bisherige Hochschule. Ggf. können Sie diesen Nachweis bis zur Studienplatzannahme noch nicht einreichen. Der Nachweis ist in Kopie spätestens bis zum Semesterbeginn am (01.04./01.10.) einzureichen.